Wir liefern Hubkarren, Hubroller, Gabelhubwagen und Transportwagen. Und mehr! Neben den Flurförderzeugen aus dem Standard-Programm liefern wir auch Sonderanfertigungen in enger Absprache mit dem Kunden. Bitte fragen Sie Ihren Bedarf an..
Für Ihre Intralogistik haben wir ein umfangreiches Lieferprogramm von z.B. Materialhebern, Sackkarren, Wiegehubwagen, Schwerlast-Hubroller bis 1800 oder 3500 kg Tragkraft und Edelstahlkarren "Made in Gemany", Tragarmwagen, Palettenfahrgestelle, Boden-, Paletten- und Industriewaagen bis hin zu Plattenwagen und Transporthunden. Viel Produkte rund um Ihre Transportaufgabenstellung - in der Serienfertigung. Sie haben eine besondere Aufgabenstellung, die Sie nicht mit unserem normalen Programm nicht abdecken können? Fragen Sie bitte an! Wir freuen uns auf auf den Kontakt mit Ihnen! Übrigens, wir liefern deutschlandweit alle Transportgeräte und Waagen FREI Haus - OHNE Versandkosten! P.S.: Die Hubkarren sind definitiv lieferbar! Hochwertige Transportgeräte für Lager und Logistik Bei Richter Spezial finden Sie u.a. ESD Plattformwagen, ESD Tischwagen, ESD-Fasskarren und andere Transportgeräte mit elektrisch leitfähiger Pulverbeschichtung, elektrisch leitfähiger Vollgummibereifung und elektrisch leitfähiger Spanplatte Elektro-Hochhubwagen von 1600 bis 3500 mm Hubhöhe mit Tragkräften bis 1500 kg. Ideal zum Beladen oder Entladen von Containern oder LKW oder Stapeln von Paletten. Elektrisches oder manuelles Heben bei niedriger Bauhöhe, die durch fast jede Tür passt. Fahrgestelle für Paletten Palettenfahrgestelle und Palettenaufsatzgestelle für Paletten, Behälter, Gitterboxen bis 1000 kg Tragkraft in verschiedenen Ladehöhe Gabelhubwagen von 2 bis 5 Tonnen Palettenhubwagen ab 400 mm Tragbreite, von 450 mm bis 2500 mm Gabellänge, Niedrighubwagen ab 35 mm Starthöhe, Schwerlast-Hubwagen bis 5 Tonnen Tragkraft, Vierwege-Hubwagen, Waagehubwagen und mehr... Hochhubwagen bis 4.600 mm Hubhöhe und 1.500 kg Tragkraft, manuelle Hubwagen in diversen Breiten, Hubhöhen und Traglasten Sackkarren, Treppenkarren, Gerätekarren und Sperrgutkarren Schwerlasthubroller bis 3500 kg Tragkraft und Möbelroller mit hochwertigen Qualitätshydrauliken u.v.m „Regal-Sparset“ Außerdem bietet Richter Spezial ein breites Angebot an Regalen. Vom Schwerlastregal über normale Lagerregale, Weitspannregale bis hin zum Palettenregal oder Reifenregal. Im Katalog finden Sie aktuelle Sonderaktionen. Klicken Sie sich einfach mal durch und sparen Sie im Set Geld! Industriewaagen Sie sind auf der Suche nach Bodenwaagen, Durchfahrwaagen, Industrie- und Palettenwaagen? Bei Richter finden Sie Waagen für den Industrieeinsatz (auch EX-geschützt), mobile Palettenwaagen, Wiegehubwaagen und auch Tischwaagen. Schauen Sie sich im Shop um oder fragen Sie Ihren Bedarf an. Richter Spezial Flurförderzeuge und Industriewaagen ♦ Am Westhang 2 ♦ 58509 Lüdenscheid www.richter-spezial.de Deichselstapler Edelstahlkarren Elektro-Hochhubwagen ESD Transportgeräte Etagenwagen, Tischwagen Fahrgestelle für Paletten Fasshandling Flaschenroller Gabelhubwagen 2 bis 5 Tonnen Gerätekarren Hochhubwagen Hubkarren Kistenkarren Kragarm-, Tragarm-, Hordenwagen Maschinenheber Magazinwagen bis 500 kg Materialheber, Materialständer Paketroller, Transportkarren Paletten aus Aluminium Paletten Fahrgestelle Plattenwagen, Plattenkarren Regale Reifentransport, Reifenlagerung Rollenkarren Routenzug Sackkarren aus Alu, Stahl, Holz Scherenhubtische Schweisskarren Schwerlast-Hubroller Sperrgutkarren Möbelhunde, Transport- & Eckroller Transportfahrwerke Transportwagen bis 2.2 t Transportwagen aus Alu, bis 300 kg Sonderanfertigungen Ersatzteile Tachographenrollen Bodenwaagen geeicht Durchfahrwaagen eichfähig Gasflaschenwaagen eichfähig Industriewaagen eichfähig Palettenwaagen eichfähig Tischwaagen Tischwaagen eichfähig Waagehubwagen
Arbeitszeit:
Mo. | 08:00 - 17:00 | Mittagspause: | 12:30 - 13:00 |
Di. | 08:00 - 17:00 | Mittagspause: | 12:30 - 13:30 |
Mi. | 08:00 - 17:00 | Mittagspause: | 12:30 - 13:00 |
Do. | 08:00 - 17:00 | Mittagspause: | 12:30 - 13:00 |
Fr. | 08:00 - 15:00 | Mittagspause: | 12:30 - 13:00 |
Sa. | geschlossen | ||
So. | geschlossen |
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InformationsdiensteFirmen/gewerblich
Individualkunden
Öffentliche Hand
B2B
nach Vereinbarung
Paypal
Rechnung
Vorauskasse
International
Europaweit
Überregional
Regional
Örtlich
Bundesweit
Wegbeschreibung
Parkbeschreibung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und KUNDENINFORMATIONEN, Stand Juli 2011
Richter Spezial - Inhaber Thilo Richter - Am Westhang 2 - 58509 Lüdenscheid
Telefon 0 23 51 / 67 20 15 - Fax 0 23 51 / 67 20 25 - Mail info (at) richter-spezial.de
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen von Richter Spezial (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle und alle zukünftigen Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
2 Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers dargestellten Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das im Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Bestellung abschicken“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware annehmen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.
2.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können. Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von § 312e, Satz 1, Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Bedingungen abrufen können.
2.5 Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
2.6 Änderungen bzw. Stornierungen bereits bestätigter Aufträge können nur durchgeführt werden, wenn dies fertigungstechnisch noch möglich ist. Für spätere Änderungen behält sich der Verkäufer vor, die angefallenen Zusatzkosten zu berechnen. Bestellte Sonderanfertigungen können nicht geändert oder storniert werden.
2.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
3 Widerrufsrecht
3.1 Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Industrie, Handel und die freien Berufe, ein Widerrufsrecht wird hiermit ausgeschlossen.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet.
4.2 Für Lieferungen innerhalb Deutschlands bietet der Verkäufer folgende Zahlungsmöglichkeiten an, sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nichts anderes bestimmt ist:
- Rechnung bei positiver Bonität ( Ziffer 4.3 )
- Vorauskasse per Überweisung
- Vorauskasse über den Zahlungsdienstleister PayPal ( Ziffer 4.4 )
4.3 Die Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 20 Tagen rein netto Kasse bargeldlos (keine Schecks) zahlbar. Dienstleistungsrechnungen sind sofort rein netto fällig.
4.4 Der Verkäufer versendet unter Abzug von Skonto eine elektronische Proforma-Rechnung zum Ausgleich durch den Kunden. Der Kunde erhält nach Zahlungseingang per Post eine formelle Rechnung.
4.5 Wird für den jeweiligen Artikel zusätzlich ein Versand ins Ausland angeboten, hat der Kunde für Lieferungen ins Ausland folgende Zahlungsmöglichkeiten, sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nichts anderes bestimmt ist:
- Rechnung bei positiver Bonität ( Ziffer 4.3 )
- Vorauskasse per Überweisung
- Vorauskasse über den Zahlungsdienstleister PayPal ( Ziffer 4.4 )
4.6 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).
4.7 Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
4.8 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
4.9 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
4.10 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder werden dem Verkäufer andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
5 Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
5.2 Die Lieferung von Transportgeräten und Waagen erfolgt innerhalb von Deutschland frei Haus ohne zusätzliche Versandkosten. Rohrbügel für Plattenwagen sowie Einzelteile und Ersatzteile werden bei Einzelbestellung unter einem Warenwert von EUR 50,00 netto zzgl. Versandkosten DHL Paket EUR 6,90 netto geliefert. Regale werden ab einem Netto Warenwert von 500 EUR frei Haus geliefert. Unter 500 EUR werden pauschal 38 EUR Frachtkosten netto berechnet. Terminzustellungen (NextDay oder Fixtermine) werden mit EUR 30,00 netto berechnet. Versandkosten CPT/CIP ins Ausland werden bei Bekanntgabe der Empfangs-Postleitzahl nach Aufwand berechnet.
5.3 Für Lagerbestandsware behält sich der Verkäufer ein Zwischenverkaufsrecht vor.
5.4 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
5.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.
5.7 Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, z.B. weil die Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Kunden passt, oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
5.8 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
6 Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
7 Verzögerung der Leistung
Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
8.2 Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
8.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
8.4 Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
9 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hiervon abweichend gilt für Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben:
9.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Wird die Sache unentgeltlich überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.2 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
9.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
9.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen in Ziffern in 9.1, 9.3 und 9.34 beziehen sich nicht auf Fälle des Rückgriffanspruchs nach § 478 BGB sowie auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für letztere Ansprüche gilt Ziffer 10.
9.5 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
9.6 Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf eine Leihware für die Dauer der Nachbesserung besteht nicht.
9.7 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
9.8 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10 Haftung
Die Haftung für Verzug ist in Ziffer 7 abschließend geregelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: 10.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 10.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10.5 Liefert der Verkäufer ein Flurförderfahrzeug, wird der Kunde mit Auslieferung an ihn Halter des Gerätes. Er ist ab diesem Zeitpunkt auf eigene Kosten für die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen sowie Verwaltungsakte, insbesondere für steuerrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Regelungen verantwortlich. Der Kunde hat den Verkäufer bei Ansprüchen Dritter gegen ihn freizustellen, wenn diese nach Übergabe an den Kunden entstanden sind.
10.6 Wird der Kunde durch gewerbliche Schutzrechte Dritter, die zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestehen, an dem Gebrauch der Ware gehindert, und hat der Verkäufer dies zu vertreten, so wird der Verkäufer nach eigener Wahl, dem Kunden das Recht zum Gebrauch verschaffen oder die betreffende Ware gegen eine brauchbare, gleiche Ware austauschen, sonstige Rechte des Kunden sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich Meldung zu machen, falls ihm gegenüber solche Schutzrechtsverletzungen gerügt werden.
11 Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der Ansprüche gemäß Ziffer 9 - in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß Ziffer 10.1 unbeschränkt gehaftet wird.
12 Zurückbehaltung, Abtretung
12.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
12.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
13.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
B. Kundeninformationen für den elektronischen Geschäftsverkehr
1 Informationen über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
1.1 Nutzt der Kunde für seine Bestellung das Online-Bestellformular des Verkäufers, gibt er sein Angebot wie folgt ab:
1. Auswahl des Artikels und Klick auf Button "In den Warenkorb"
2. Klick auf Button "Weiter einkaufen" um Einkauf fortzusetzen oder auf Button "Zur Kasse gehen"
3. Neuregistrierung oder Anmeldung
5. Eingabe der Lieferadresse und Klick auf Button "Mit Bestellung fortfahren"
6. Auswahl der Versandart sowie der Zahlungsart
7. Klick auf Button "Bestellung abschicken"
1.2 Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (siehe oben).
2 Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird auf der Internetseite des Verkäufers gespeichert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Verkäufers angelegt hat.
3 Informationen über die technischen Mittel um Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen
Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
4 e-Shop
Die Anwendung des § 312e BGB, Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 wird ausgeschlossen. Wir verweisen auf unsere zentrale Datenschutzerklärung.
5 Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
Stand Juli 2011