Viele Betreiber aus dem Wett-, Toto- und Lotteriewesen sind Inhaber von Schreibwarengeschäften und oder Tabakgeschäften. Dort kann der Kunde seine Lotto-, Toto- und Wetttipps gegen Bezahlung eines Einsatzes abgeben. Nach Bezahlung erhält der Kunde seinen bezahlten Tippschein. Im Gewinnfall wird der Gewinn in Geldeswert gegen Vorlage des gültigen Tippscheins ausbezahlt. Je nach Gewinnhöhe im jeweiligen Lokal/Geschäft oder bargeldlos vom zuständigen übergeordneten Veranstalter aus dem Wett-, Toto- und Lotteriewesen. Es gibt verschiedene Lotterien bei denen unterschiedliche Gewinnregeln bzw. Spielregeln des Wett-, Toto- und Lotteriewesens gelten. So etwa Lottospiel „6 aus 49“ und Totospiele zum Ankreuzen frei wählbarer Zahlen oder beispielsweise staatliche Lotterien, bei denen einzig die Losnummern als Gewinnnummern gezogen werden und über die Gewinnsumme entscheiden. Die Ziehungen der „Lottozahlen“ oder Gewinnnummern erfolgen teilweise öffentlich über Fernsehsender oder werden über anderweitige Medien (Rundfunk, Zeitschriften oder im Internet) bekanntgegeben. Wer auf der Suche nach einem „Lottogeschäft“ innerhalb des Wett-, Toto- und Lotteriewesen ist, wird in den Einträgen unter Kultur, Sport und Unterhaltung fündig. Auch im Internet sind viele Plattformen für Lotto, Toto, Sportwetten und staatliche Lotterien vorhanden.