Die Aufgaben des Immobilienmaklers innerhalb des Grundstücks- und Wohnungswesen sind unter anderem die Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen. Eine Immobilie stellt üblicherweise einen hohen Sachwert dar, dessen Bedeutung durch die Pflichtbeurkundung bei Kauf und Verkauf bestätigt wird. In der Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen geht es folglich nicht einfach um Kauf und Verkauf einer Ware. Hier geht es im Prinzip um unvergängliche Werte, die mitunter über Generationen im Besitz einer Familie sind. Die Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen erfolgt üblicherweise durch Beauftragung oder in eigener Rechnung, wobei ein Immobilienmakler bestimmte rechtliche Bestimmungen beachten muss, insbesondere wenn es sich um Immobilien handelt, die sich im eigenen Bestand befinden. Neben der eigentlichen Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, also der Anzeigenschaltung sowie den Vertragsverhandlungen, beinhaltet die Aufgabe des Immobilienmaklers die Bewertung und Begutachtung der zu vermittelnden Immobilie sowie als weitere Dienstleistung die Terminierung einer notariellen Übertragung oder Eintragung der vermittelten und verkauften Immobilie.