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Zu den Aufgaben im Grundstücks- und Wohnungswesen gehört unter anderem die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. In der Regel erfolgt die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu deren zeitlich begrenzten Nutzung. Üblicherweise ist eine feste Überbauung von gemieteten Grundstücken nicht vorgesehen mit Ausnahme einer sehr langfristigen Pacht, die vertraglich geregelt ist. Ein berühmtes Beispiel dafür sind die New Territories der Stadt Hongkong, deren Fläche von China an England für 99 Jahre verpachtet und im Jahr 1997 zurückgegeben wurde. Aus diplomatischen Gründen wurde auch Hongkong Island und Kowloon an China überschrieben. Im kleineren Maßstab erfolgt heute ebenso die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oft durch Kreise und Gemeinden, deren Ämter die darin befindlichen Grundstücke verwalten. So werden beispielsweise die Grundstücke von Schrebergärten meist über die Gemeindeverwaltungen verpachtet. Eventuell darauf stehende Gebäude unterliegen einer begrenzenden Bauordnung und sind nicht Teil des Pachtvertrages. In der Privatwirtschaft erfolgt die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken üblicherweise als landwirtschaftliche Nutzfläche.