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Zu den mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Dienstleistungen zählen alle institutionell betriebenen Bankgeschäfte. Diese wiederum mit dem Kreditgewerbe verbundenen Tätigkeiten umfassen unter anderem die Kreditvergabe genauso wie die Anlageberatung und die Verwaltung von Vermögenswerten. Im modernen Geldverkehr wird die Barzahlung von käuflich erworbenen Produkten immer seltener. Entsprechend ist die Führung von verschiedenen Konten. So das übliche Giro-Konto für den Gehaltseingang und die Überweisung von Geldbeträgen auf andere Konten sowie den Einzug von Lastschriften. Genauso zählen Geschäftskonten, Tagesgeldkonten oder Sparkonten zu den mit dem Kreditgewerbe verbundenen Tätigkeiten. Eine umfassende und genaue Beratung von Privat-wie Geschäftskunden zählt gleichermaßen zu den mit dem Kreditgewerbe verbundenen Tätigkeiten. Aufgrund der damit einhergehenden Verantwortung hat der Gesetzgeber entsprechende Vorschriften zur Aufklärungspflicht der Bankberater in Hinsicht auf die Kreditvergabe genauso wie bei Vermögensanlagen erlassen. Die Zentralbank der EU fordert zudem von Unternehmen des Kredit- und Bankengeschäfts eine Mindesteinlage zur Absicherung von Ausfällen.