Internationale Firmen- und Produktsuchmaschine

Firmen typ

Kauf und Verkauf von Wohngebäuden Anbieter

Seite 201 von 220

Schweden-Immobilien Stephan Metreveli

Dorfstr. 5
24622 Gnutz
Deutschland

+49 4392 6352

Biermann Immobilien GmbH

Helgoländer Str. 13
24768 Rendsburg
Deutschland

+49 4331 61221

Leonis Immobilien

Flensburger Str. 61
24837 Schleswig
Deutschland

+49 4621 4554

Andre Ketelsen Immobilien e.K.

Norderhofenden 18
24937 Flensburg
Deutschland

+49 461 8079230

BRINK-IMMOBILIEN e.K.

Nerongsallee 12
24939 Flensburg
Deutschland

+49 461 1445050

Makro-Immobilien e.K.

Ramskamp 17
25337 Elmshorn
Deutschland

+49 4121 750750

V I B Immobilien

Beesenweide 9
25436 Moorrege
Deutschland

+49 4122 82529

Heins Immobilien

Harksheider Weg 147
25451 Quickborn
Deutschland

+49 4106 60453

Nicolas Burmeister Immobilien/ Vermittlungen

Lornsenstr. 74
25451 Quickborn
Deutschland

+49 4106 807944

Winterfeldt & Partner Immobilien GmbH

Fritz-Reuter-Str. 3
25462 Rellingen
Deutschland

+49 4101 369136


Information zur Branche Kauf und Verkauf von Wohngebäuden

In der Kategorie Grundstücks- und Wohnungswesen ist der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ein bestimmender Faktor zur Festlegung der regionalen Hauspreise. Wie in anderen Bereichen auch, so bestimmt ebenso hier die Nachfrage und das Angebot die Marktlage. Der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ist ausschlaggebend für ein Gebiet oder eine Gemeinde in Bezug auf dessen ökonomischer Stabilität und Wachstum. Hintergrund für ein Ansteigen oder Absinken von Kauf und Verkauf von Wohngebäuden innerhalb einer Region sind in aller Regel wirtschaftliche Faktoren wie Arbeitsplatzangebote in verschiedenen Branchen. Natürlich sind ein attraktives Umfeld und eine gut funktionierende Infrastruktur weitere Faktoren für eine erhöhte Tätigkeit im Bereich Kauf und Verkauf von Wohngebäuden. Durchgeführt werden sowohl Kauf wie Verkauf von Immobilienmaklern, Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Kommunen. Um im hochsensiblen Bereich des Wohnungswesens die Spekulation möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Gewinne aus Veräußerungen nur dann steuerfrei sind, wenn mindestens zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen. Die Ausnahme davon ist die Eigennutzung. Diese muss für mindestens zwei volle Jahre vor dem Verkauf nachgewiesen sein.


©  Itsbetter