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Kauf und Verkauf von Wohngebäuden Anbieter

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Gesellschaft für Immobilienerwerb und -verwal

Rathausstr. 4
65719 Hofheim am Taunus
Deutschland

Glockemann Immobilien

Lessingstr. 9
65439 Flörsheim
Deutschland

+49 6145 545760

Immobilien Horst Kuemmel

Alte Falterstr. 2
65933 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 69 382515

Klaus-J. Bunk SELECTICA Immobilien

Forststr. 1
15537 Erkner
Deutschland

Werner Kettner Immobilien

Am Geißenrech 14
66424 Homburg
Deutschland

MB IMMOBILIEN GmbH

Waldemarstr. 9
14712 Rathenow
Deutschland

+49 3385 503509

Birgit Nalbach Immobilien

Fischerstr. 91
66763 Dillingen
Deutschland

Axel Ewen Immobilien Axel Ewen GbR

Gresaubacher Str. 52
66839 Schmelz
Deutschland

LBS Immobilien GmbH

Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam
Deutschland

+49 331 96870

Mildner & Bowien Immobilien GmbH

Ebertstr. 8
67063 Ludwigshafen am Rhein
Deutschland

+49 621 635120


Information zur Branche Kauf und Verkauf von Wohngebäuden

In der Kategorie Grundstücks- und Wohnungswesen ist der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ein bestimmender Faktor zur Festlegung der regionalen Hauspreise. Wie in anderen Bereichen auch, so bestimmt ebenso hier die Nachfrage und das Angebot die Marktlage. Der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ist ausschlaggebend für ein Gebiet oder eine Gemeinde in Bezug auf dessen ökonomischer Stabilität und Wachstum. Hintergrund für ein Ansteigen oder Absinken von Kauf und Verkauf von Wohngebäuden innerhalb einer Region sind in aller Regel wirtschaftliche Faktoren wie Arbeitsplatzangebote in verschiedenen Branchen. Natürlich sind ein attraktives Umfeld und eine gut funktionierende Infrastruktur weitere Faktoren für eine erhöhte Tätigkeit im Bereich Kauf und Verkauf von Wohngebäuden. Durchgeführt werden sowohl Kauf wie Verkauf von Immobilienmaklern, Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Kommunen. Um im hochsensiblen Bereich des Wohnungswesens die Spekulation möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Gewinne aus Veräußerungen nur dann steuerfrei sind, wenn mindestens zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen. Die Ausnahme davon ist die Eigennutzung. Diese muss für mindestens zwei volle Jahre vor dem Verkauf nachgewiesen sein.


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