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Die Pressefreiheit ist in Deutschland durch den Artikel 5 des Grundgesetzes zusammen mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit gewährleistet. In diesem Rahmen bewegen sich Journalisten und Pressefotografen, die nicht nur für „Kultur, Sport und Unterhaltung“ aktuelle Informationen einholen, diese aufbereiten und über die entsprechenden Medien einem breiten Publikum anbieten. Journalisten und Pressefotografen arbeiten als freie oder festangestellte Mitarbeiter beispielsweise bei Tageszeitungen, Zeitschriften oder Nachrichtenagenturen. Die Aufgaben von Journalisten und Pressefotografen sind wesentlich vielschichtiger, als es vordergründig scheinen mag. Je nach Art des Themas kann die Bearbeitung eine langwierige Recherche beinhalten oder den Zugang zu üblicherweise geschützten Informationen. Journalisten und Pressefotografen wird zumindest in Deutschland aufgrund der Pressefreiheit die Besonderheit des Zeugnisverweigerungsrechts eingeräumt, gleich dem von Anwälten, Ärzten und Priestern. Zudem besitzen Journalisten, zu denen auch Pressefotografen zählen, besondere Rechte oder Recherchebefugnisse, die durch die Pressegesetze der Länder geregelt sind. Auf der Gegenseite ist der Journalist zur besonderen Sorgfalt aufgerufen, Inhalte nach Herkunft und Wahrheitsgehalt zu kontrollieren.