Unter Institutionen für Finanzierungsleasing sind Unternehmen vorwiegend aus dem Bereich Kreditgewerbe zu verstehen, die sich mit dem Leasing, aus dem englischen für mieten oder pachten, beschäftigen. Institutionen für Finanzierungsleasing gehen mit dem Leasingnehmer einen sogenannten atypischen Mietvertrag ein. Dabei stellen die Institutionen für Finanzierungsleasing den Leasingnehmern über eine vorher festgelegte Laufzeit gegen einen monatlichen Betrag, die Leasingrate, ein Objekt zur Verfügung. Das Portfolio in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Güter ist praktisch unbegrenzt. In der Regel werden Leasingverträge im gewerblichen Bereich zwischen Unternehmen abgeschlossen. Der Vorteil für den Leasingnehmer liegt hierbei in der steuerlichen Geltung des Aufwandes durch die Leasingraten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit unterliegen die Institutionen für Finanzierungsleasing als Finanzdienstleister dem Kreditwesengesetz. Das Finanzierungsleasing unterscheidet sich vom Operate-Leasing durch die Vertragsgestaltung, wobei beim Finanzierungsleasing das Investitionsrisiko beim Leasingnehmer, das Kreditrisiko beim Leasinggeber liegt. Alle handelbaren Güter können Teil eines Leasingvertrages sein, jedoch lohnt sich der verwaltungstechnische Aufwand nur bei größeren Objekten wie Maschinen, Fahrzeugen oder Immobilien.