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Der Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens ist sehr umfassend. So geht es bei dem auch als Immobilienwirtschaft bezeichneten Wirtschaftszweig zum einen um den Kauf und Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und Gebäuden. Auch die Erschließung von Grundstücken vor der Bebauung ist hier mit einzurechnen. Zum anderen geht es um die Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Nicht nur Wohnimmobilien werden dabei mit eingerechnet, sondern auch gewerbliche Objekte sowie landwirtschaftliche Nutzflächen. Das Grundstücks- und Wohnungswesen umfasst daher alles, was mit unbeweglichen Objekten, also mit Immobilien, zu tun hat. Der dritte große Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens dreht sich um die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Wohnungen oder Gebäuden. Hier sind die Immobilienverwaltungen einzurechnen, die von den Grundstücks- oder Wohnungsbesitzern mit der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen beauftragt werden. Sie agieren selbstständig, aber im Namen und Auftrag der Immobilienbesitzer. Zunehmend gewinnt das Grundstücks- und Wohnungswesen mit ausländischen Immobilien an Bedeutung, hier sind vor allem die Vermittlung und Verwaltung von Ferienobjekten zu nennen.