+49 6420 7840
+49 2196 936370
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist eine Güterbeförderung mit Hilfe von Lastwagen mit einem zugelassenen Gewicht von über 3,5 Tonnen, Der Transport erfolgt entgeltlich und wird national (wenn die Belade- und Entladestelle innerhalb Deutschlands liegen) und international (wenn die Belade- und die Entladestelle in verschiedenen Nationalstaaten liegen) durchgeführt. Wer in Deutschland einen gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben möchte, benötigt eine nationale bzw. europäische Lizenz, die zuerst auf fünf Jahre befristet ist. Später, wenn das Transportunternehmen nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat, wird die Genehmigung unbefristet erteilt. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz im gewerblichen Güterkraftverkehr sind: Finanzielle Leistungsfähigkeit, Fach- und Sachkunde, sowie persönliche Zuverlässigkeit. Beim gewerblichen Güterkraftverkehr muss dafür gesorgt werden, dass während der Beförderung Frachtpapiere oder sonstige Nachweise mitgeführt werden, die das beförderte Gut , Be- und Entladeort und den Auftraggeber beschreiben. Neben der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr unterliegt der Transportunternehmer zusätzlich nach §7a GüKG der Güterschaden-Haftpflichtversicherung.