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Getreidebau Anbieter

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WEISSHAAR GmbH & Co. KG

Max-Planck-Straße 65
32107 Bad Salzuflen
Deutschland

+49 5222 92730

Fortin Mühlenwerke GmbH & Co. KG

Fringsstraße 1
40221 Düsseldorf
Deutschland

+49 211 99380

Joven Getreidemühlen Johannes Venjakob

Lechtinger Str. 59
49191 Belm
Deutschland

+49 5406 3628

Horst Bode GmbH

Havighorster Weg 6
21031 Hamburg
Deutschland

+49 40 7393320

Reineke Brot GmbH & Co

Geseker Str. 26
33154 Salzkotten
Deutschland

+49 5258 9870

Luba GmbH

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61352 Bad Homburg vor der Höhe
Deutschland

+49 6172 94800

Christian Bernau T. Trump Getreide GmbH

Seestr. 14
71638 Ludwigsburg
Deutschland

Hafen Halle GmbH

Hansastr. 8
06118 Halle
Deutschland

+49 345 530480

Getreide AG

Friedrich-Voß-Str. 11
24768 Rendsburg
Deutschland

+49 4331 5960

Jupiter Kitchen Tools GmbH

Wiesenstr. 33
73614 Schorndorf
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+49 7181 92710


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Information zur Branche Getreidebau

Der Getreidebau oder Getreideanbau ist in Deutschland die wichtigste Komponente in der Agrarwirtschaft. Vorrangig wird im Getreidebau sogenanntes Wintergetreide angebaut. Dies wird im September ausgesät und ab Juli des nächsten Jahres geerntet. Weizen ist im Getreidebau mit jährlich über 22 Millionen Tonnen das wichtigste Getreide in Deutschland. Im Agrarbereich und damit auch im Getreidebau sind Landwirtschaft und Jagd zwei Komponenten, die sich ergänzen, beziehungsweise hilft die Hege und Pflege der Kulturlandschaften und den darin vorkommenden Wildtieren dabei, die Interessen von Landwirtschaft und Jagd miteinander zu vereinen. Durch die Bestandspflege der Wildtierarten wie Rehe oder Wildschweine durch Jäger wird einerseits die Aussaat und der Fruchtstand auf den Feldern geschützt und in der Umkehrung die Wildunfälle bei Ernteeinsätzen reduziert. Insofern ergänzen sich Landwirtschaft und Jagd. Natürlich muss dabei berücksichtigt werden, dass Landwirtschaft und Jagd tiefe Eingriffe in die Natur darstellen, die nur durch bestimmte Schutzmaßnahmen wie die Einrichtung von Naturschutzgebieten abgemildert werden können, da sonst ein ökologisch sinnvoller Artenschutz als Teil einer intakten Kulturlandschaft nicht durchgeführt werden kann.


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