Unter dem Begriff Gelegenheitsflugverkehr ist in der Luftfahrt der Flug im Auftrag zu verstehen, der nicht dem üblichen Charterflug oder Linienflug entspricht. So zählt beispielsweise die Charterung eines Frachtflugzeuges zur Versendung eines Maschinenteils zum Gelegenheitsflugverkehr. Die Merkmale des Gelegenheitsflugverkehrs sind die Festlegung der Flugroute anhand des Auftrags. Im Weiteren ist das jeweilige Charterunternehmen dafür zuständig, die notwendigen Genehmigungen nur für diesen einen Flug einzuholen. Je nach der Länge der Flugstrecke kann dies umfangreiche Arbeiten beinhalten. So vergeben nicht wenige Staaten gerade bei Frachtflügen gesonderte Überfluggenehmigungen, deren Erteilung von der Art der Fracht abhängig ist. Unter Umständen muss die Chartergesellschaft eine Route wählen, die einen Umweg beinhaltet. Dazu kommen weitere Vorgaben wie die Einhaltung der Vorschriften der IATA zur Beförderung von Fracht im Luftverkehr. Der Gelegenheitsflugverkehr zur Beförderung von Passagieren gestaltet sich üblicherweise einfacher. Aber auch hier bestehen Besonderheiten. So werden für kürzere Strecken oft kleinere Maschinen verwendet, deren Zuladung genau berechnet werden muss, um einen sicheren Flug gewährleisten zu können. Da kann selbst das persönliche Gewicht der einzelnen Passagiere durchaus eine Rolle spielen.