Gefahrguttransporte werden in der Luftfahrt und im Landverkehr häufig durchgeführt. Der gewerbliche Güterkraftverkehr sieht dazu bestimmte Regelungen und Vorschriften vor. Auch in der Transportlogistik innerhalb der Luftfahrt gilt es für Gefahrguttransporte einige Richtlinien zu beachten. Die Transporte für hochexplosive, ätzende oder giftige Güter und Stoffe werden in der Regel von Spezialunternehmen für Gefahrguttransporte vorgenommen, die über geschulte Fachkräfte verfügen. Es genügt nicht, dass der Führer oder Pilot eines Lastkraftwagens, Güterzuges oder Lastenflugzeug im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Es muss eine zusätzliche Schulung über Kenntnisse im Umgang mit Gefahrenstoffen nachgewiesen werden. Der Transport muss in jedem Fall mit einem orangefarbenen Gefahrengutsiegel kenntlich gemacht werden. Dies sowohl am jeweiligen Fahrzeug in Form einer Gefahrenhinweistafel und an Verpackungen oder dem Gefahrengut selbst. Als Gefahrengut gelten auch Transporte von Stoffen und Gütern die von Natur aus selbst nicht gefährlich sind, aber von der Art und den Umständen des Gefahrguttransports bestimmte Gefahren für Mensch und Tier ausgehen können.