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Unter dem Begriff Feuerschutz sind Maßnahmen und Einrichtungen zu verstehen, die zum einen im akuten Fall die Brandentstehung bekämpfen oder eindämmen sollen und zum anderen im Vorfeld verhindern, dass sich ein Feuer entzünden kann. Der Feuerschutz ist unter anderem auch ein Teil der Aufgaben, die die öffentliche Verwaltung von Kommunen und Landkreisen zu tragen haben. So beispielsweise die Einrichtung und der Unterhalt von Berufsfeuerwehren sowie die Unterstützung von freiwilligen Feuerwehren. Der Feuerschutz beginnt aber schon wesentlich früher etwa mit dem Einbau von Brandmeldern oder Rauchmeldern in Wohn- und Gewerbegebäuden. Diese wiederum werden schon in der Bauphase mit entsprechenden brandverhindernden Einrichtungen wie Brandschutztüren und Brandmauern versehen. Selbst in Waren und Gütern kommt der Feuerschutz in der Form zum Tragen, dass die Materialien wie Kunststoffe oder Textilien, aus denen viele Artikel des täglichen Gebrauchs bestehen, flammhemmend wirken. Sowohl die einzelnen Länder wie auch die EU haben hierzu entsprechende Verordnungen erlassen, die sowohl im Import wie auch innerhalb der EU zum Tragen kommen.