Die Vermietung beweglicher Sachen sieht u. a. auch die Vermietung von Landfahrzeugen vor. In diesen Bereichen werden Fahrzeug- & Anhängervermietungen regional und überregional angeboten. Dazu wird ein Mietvertrag zwischen Verleiher und Mieter gemäß den gesetzlichen Richtlinien für die „Vermietung beweglicher Sachen“ abgeschlossen. Der Mietvertrag bei einer Fahrzeug- & Anhängervermietung enthält Namen, Anschrift, Telefonnummer, Bezeichnung des Fahrzeugs oder des Anhängers, Mietdauer, Preis und Abholtermin und Abgabetermin; sowie Abholort und Abgabeort. Des Weiteren ggf. die Höhe einer Sicherheitsleistung/Kaution, Tankfüllstand und abgeschlossene Versicherungen. Im eigentlichen Sinne sind unter Landfahrzeugen alle Fahrzeugarten zu Verstehen, die sich auf einer Fahrbahn oder festem Boden über Räder fortbewegen und hauptsächlich am Landverkehr teilnehmen. Im allgemein gebräuchlichen Sinne werden unter Landfahrzeugen jedoch eher Bau- und Landwirtschaftsfahrzeuge bei einer Fahrzeug- & Anhängervermietung im Bereich einer Vermietung von Landfahrzeugen geordert. Dies können Kipper, Bagger, Lader oder Traktoren mit und ohne Anhänger sein. Diese werden zum Bauen, Planieren, Pflügen, Eggen oder Heuwenden eingesetzt und oftmals nur stundenweise von kleineren Bauunternehmen oder Bauernhofbetrieben benötigt.