Unter Betriebseinrichtung sind alle Gegenstände, Anlagen, Geräte und Maschinen in einem Unternehmen zu verstehen, die für die Ausübung der Geschäftstätigkeit notwendig sind. Dabei wird zwischen Betriebseinrichtung und Betriebsmittel unterschieden, Letztere gehören zu den Verbrauchsmaterialien wie etwa Papier für den Drucker. Betriebseinrichtung sind beispielsweise Hubgeräte, die zu den Anschaffungen eines Unternehmens gehören, die in der Regel einem längeren Abschreibungszeitraum unterliegen. Je nach Art der Betriebseinrichtung bedarf diese der regelmäßigen Wartung sowie der Überprüfung auf ihre Funktionstüchtigkeit, wie etwa Flurfördergeräte. Betriebliche Einrichtungen müssen zudem den Arbeitsschutzgesetzen entsprechen und den Vorgaben aus der betrieblichen Unfallversicherung genügen. Üblicherweise werden betriebliche Einrichtungen in der Weise unterschieden, dass sie entweder direkt oder indirekt der Geschäftstätigkeit dienen. Ein Gabelstapler innerhalb der Produktion oder in der Logistik wirkt direkt an der Produktion und damit am Umsatz des Unternehmens mit, hingegen das Heizsystem für die Werkhalle nur indirekt mit der Produktion in Verbindung steht, aber genauso notwendig ist.