In der Kategorie Kultur, Sport und Unterhaltung zählt der Betrieb von Sportanlagen sowohl zu den Aufgaben kommunaler Körperschaften als auch zu den gewerblichen Einrichtungen. Der Betrieb von Sportanlagen im Rahmen des Sportunterrichts fällt in das Aufgabengebiet des jeweiligen Schulungsträgers. Je nach Größe der jeweiligen Schule oder Anzahl der zu unterrichtenden Personen ergeben sich beim Betrieb von Sportanlagen oftmals Kooperationen aus Vereinen und Schulträgern zur gemeinsamen Nutzung. Der Betrieb von Sportanlagen zur rein gewerblichen Nutzung dient der Ausrichtung von Veranstaltungen, die gegen Eintrittsgeld anzusehen sind. Dabei sind die weitaus meisten modernen Sportanlagen als Mehrzweckanlagen ausgestattet, die nicht nur unterschiedliche sportliche Veranstaltungen erlauben, sondern zusätzlich Großveranstaltungen wie Musikkonzerte. Die Errichtung wie ebenso der Unterhalt großer Sportanlagen erfordert erhebliche finanzielle Mittel. In den letzten Jahrzehnten hat sich im europäischen Raum das aus Nordamerika stammende Sponsoring der Anlagen durchgesetzt. Hauptmerkmal ist hierbei die Benennung der Sportanlage nach dem Hauptsponsor. So beispielsweise bei einigen Fußballvereinen der Ersten Bundesliga.