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Die Abwasser- und Abfallbeseitigung beinhaltet als Teil der Abwassertechnik die Abwasseraufbereitung. In Deutschland ist die gewerbliche Einleitung von Abwässern durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Entsprechend müssen sich Unternehmen mit Abwassertechnik ausrüsten, um die anfallenden Abwässer vor der Einleitung in die Kanalisation einer Vorbehandlung zu unterziehen. Je nach Menge und Art der im Abwasser befindlichen Stoffe erfolgt eine unterschiedliche Abwasseraufbereitung. Im Rahmen dieser Abwasser- und Abfallbeseitigung kann dies etwa ein einfacher Ölabscheider sein, wie er in Autowerkstätten oder gastronomischen Betrieben zum Einsatz kommt oder eine komplette Kläranlage, wie sie bei galvanischen Betrieben notwendig ist. Die Vorgabe der jeweiligen Wasserbehörden zur Abwasseraufbereitung durch Betriebe und Unternehmen beinhaltet bestimmte Grenzwerte, die einzuhalten sind. So müssen die Firmen beispielsweise darauf achten, dass die eingeleiteten Abwässer im Ph-neutralen Bereich liegen, um ein Absterben der Mikroorganismen in den gemeindeeignen Klärwerken zu verhindern. Im Weiteren müssen in der Abwasseraufbereitung die Schwebstoffe weitgehend durch entsprechende Abwassertechnik entfernt werden.