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Die Abfallsammlung und Beförderung ist Teil der Aufgaben von Kommunen und Gemeinden, die gemäß des Abfallbeseitigungsgesetzes diese Aufgaben delegieren können, aber weiter in der Verantwortung stehen. Da heute in Abfällen viele Wertstoffe enthalten sind, hat der Gesetzgeber verfügt, dass Haushaltsabfall nach Einbringung in die von den Gemeinden zur Verfügung gestellten Behälter in deren Besitz übergeht. Dies soll den Missbrauch von Abfällen verhindern. Die Abfallsammlung und Beförderung erfolgt entweder durch gemeindeeigene Fahrzeuge und Sortieranlagen oder durch beauftragte gewerbliche Unternehmen. Abfälle aus Haushalten wie auch aus Betrieben müssen vor der weiteren Bearbeitung sortiert werden. Diese Trennung und Sortierung geschieht teilweise durch die Haushalte und Betriebe selbst und im Detail in den Sortieranlagen der damit beschäftigten Unternehmen. Abfallsammlung und Beförderung erfordern einen immer höheren technischen Aufwand, um die im Abfall enthaltenen Wertstoffe im Nachhinein wieder verwerten zu können. Im Gegensatz zur Abfallsammlung und Beförderung wird die Abwasser- und Abfallbeseitigung aufgeteilt in gewerblich und kommunal. Abwasserableitung sowie Behandlung erfolgen meist in gemeindeeigenen Klärwerken, hingegen die Abfallbeseitigung teils durch Deponierung und teils durch Verbrennung in gewerblichen Betrieben durchgeführt werden.