Gastronomie Anbieter
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brainworXs GmbH
Sophienstr. 4
76530
Baden-Baden
Deutschland
+49 7221 804627
Seit nunmehr fast 10 Jahren sorgt die BrainworXs GmbH als Full Service Agentur für rauschende Feste und schillernde Events und Incentives. Viele Kunden aus dem Premium-Bereich haben uns Ihr Vertrauen geschenkt und planen viele Ihrer Veranstaltungen mit uns.
GFW GmbH
Albert-Schweitzer-Str. 2
89518
Heidenheim an der Brenz
Deutschland
+49 7321 44004
Die Gfw GmbH, Gesellschaft für Fremdenverkehrswerbung mbH, wurde 1979 zur Auslastung einer Druckerei gegründet.
Zu dieser Zeit wurden nur Hotelprospekte, Druckartikel, Ansichtskarten und Pläne gefertigt, aber durch die immer enger gewordenen Kontakte zu
Merlin Gastro
Pappelweg 3
19217
Carlow
Deutschland
+49 38873 20505
ESKA Verpflegung
Fellenbergstraße 9
87463
Dietmannsried
Deutschland
+49 8374 5894960
Ihr Partner für Rundumverpflegung, ob Sie einen kleinen Snack oder ob Sie um 12 Uhr oder um 24 Uhr Ihr warmes Essen benötigen, ist kein Problem, wir versorgen Sie rund um die Uhr.
Das ESKA-Team versorgt seine Kunden mit
Heissgetränke-, Kaltgetränke-,
b_musik Veranstaltungstechnik Berlin
Am Treptower Park 28-30, in den Schuck
12435
Berlin
Deutschland
+49 30 85615455
Veranstaltungstechnik
Wir sind ein professioneller Dienstleister für Fullservice Veranstaltungstechnik Vermietung. Wir vermieten fast Alles rund um Bühnen, Lichttechnik, Stromerzeuger, Tontechnik, Gastronomiebedarf und Dekoration zum Mieten.
Unter dem Begriff Gastronomie ist die öffentliche Abgabe von Speisen und Getränken gegen Entgelt zu verstehen. Dabei sind die Möglichkeiten in der Gastronomie bezüglich der Form und der Art der Abgabe sehr vielfältig. Ein Schnellimbiss zählt genauso zur Gastronomie wie ein gehobenes Sterne-Restaurant, denn die Grundleistungen bleiben die gleichen. Auch Kantinen zählen dazu, allerdings in der Regel subventioniert durch den jeweiligen Betrieb, in der die Kantine angesiedelt ist. Die Gastronomie kann, muss aber nicht, Speisen zubereiten und zum Verkauf anbieten. Der Gastronom des jeweiligen Betriebes ist, soweit mit Dritten nicht anders vereinbart, in seiner Vertragsgestaltung frei. Es besteht folglich keine Pflicht zur Bewirtung. Auch das berühmte Glas Wasser muss ein Gastwirt nicht kostenlos auf eine Bitte oder Anfrage hin abgeben. Wirte unterliegen wie jede andere Person lediglich den Pflichten, die im BGB festgeschrieben sind.