Die Brugger GmbH Magnetsysteme ist ein stetig wachsendes, international tätiges Familienunternehmen mit Sitz im Schwarzwald und ist auf die Herstellung von Magnetsystemen spezialisiert. Mit einem leistungsstarken und modernen Maschinenpark, innovativen.
Produktkonzepten und großer Beratungskompetenz fertigen wir jährlich mehrere Millionen Magnetsysteme „Made in Germany“.
Arbeitszeit:
Mo. | 08:00 - 17:00 | Mittagspause: | - |
Di. | 08:00 - 17:00 | Mittagspause: | - |
Mi. | 08:00 - 17:00 | Mittagspause: | - |
Do. | 08:00 - 17:00 | Mittagspause: | - |
Fr. | 08:00 - 15:00 | Mittagspause: | - |
Sa. | - | Mittagspause: | - |
So. | - | Mittagspause: | - |
Bestellservice
Geschäftskundenberatung
Telefonberatung
Logistische DiensteExport
Versand
Werkstatt- und ReparaturdiensteFirmen/gewerblich
Individualkunden
B2B
Wiederverkäufer
Handwerker
Schulen
Rechnung
International
Wegbeschreibung
http://www.brugger-magnet.de/kontakt/anfahrtsbeschreibung
Parkbeschreibung
Parkplätze sind direkt vor dem Firmengebäude vorhanden
Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Brugger GmbH:
1. Angebote
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Bezüglich patent-, muster- und markenrechtlichen Schutzes erfolgen Abnahme und Ausführung der Aufträge auf Gefahr des
Bestellers. Dieser übernimmt auch die Haftung, dass durch den Gebrauch von eingesandten Zeichnungen, Mustern etc.,
Rechte Dritter nicht verletzt werden.
2. Abschlüsse
Alle mit uns getätigten Abschlüsse, auch wenn sie mündlich durch Vertreter unseres Betriebes abgeschlossen sind, bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit i. d. R. unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere AGBs gelten auch für alle zukünftigen Abschlüsse. Auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der übrige Inhalt verbindlich. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die etwaigen Auftragsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Lieferzeit
Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig. Alle Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns die Lieferung entweder um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist die
Lieferzeit um einen Monat überschritten, so erklären wir dem Besteller auf sein Verlangen innerhalb 2 Wochen, ob wir von
dem Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern. Nach Ablauf der Erklärungs- bzw. Nachfrist ist
der Besteller berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
4. Preise / Versand
Unsere Preise gelten ab Werk in Euro inkl. Standardverpackung. Ab einem Auftragswert von EUR 150 übernimmt der
Verkäufer, soweit nicht anders vereinbart, die Versandkosten frei Bestimmungsort bzw. Bestimmungsbahnhof innerhalb der
BR Deutschland. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Für die
Berechnung der Frachtkosten ist das von uns festgestellte Gewicht maßgebend. Bei einem Auftragswert bis zu EUR 50 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 25 EUR erhoben. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.
Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, auch bei Franko-Lieferung.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts gegenteiliges vereinbart wurde, zahlbar 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 %
Skonto oder 30 Tage netto ohne Abzug. Rediskontfähige Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Absprache an. Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsabschluss wird unsere Forderung, auch im Falle einer Stundung, sofort fällig. Dies gilt auch für nicht eingelöste Wechsel- oder Scheckzahlungen. Auch gilt dann als vereinbart, dass unsere Forderungen gegen den Besteller mit Forderungen des Bestellers an uns, aufgerechnet werden können. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
6. Gewährleistung
Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach Eingang der Lieferung uns gegenüber
schriftlich geltend gemacht werden. Später vorgebrachte Beanstandungen bleiben unberücksichtigt. Uns ist Gelegenheit zu geben, die Beanstandungen an Ort und Stelle nachzuprüfen. Beanstandete Stücke sind auf unser Verlangen an uns zurückzusenden. Rücksendungen ohne unsere vorherige Zustimmung sind nicht statthaft. Bei nachgewiesenen Material- oder Herstellungsfehlern leisten wir nach folgender Maßgabe Gewähr:
Nicht verwendbare Stücke werden entweder zum berechneten Preis zurückgenommen oder durch neue, der ursprünglichen
Bestellung entsprechende Stücke gegen Rückgabe der untauglichen, ab unserem Werk kostenlos ersetzt. Können die Stücke
ausgebessert werden, so sind wir auch zur Nachbesserung berechtigt.
Alle Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Gewährleistungsund
Ersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluß
In allen Schadensfällen sind uns gegenüber Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, insbesondere auch auf
Ersatz eines nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstandenen Schadens ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
Der Besteller ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluß bei jeder Veräußerung unserer Erzeugnisse auch seinen Abnehmern
aufzuerlegen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtung hat der Besteller den uns dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur
Bezahlung aller anderen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Die Annahme eines Wechsels
oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung nicht erfolgt ist. Der Besteller darf die Vorbehaltswaren nicht an Dritte verpfänden oder als Sicherheit übereignen. Von Pfändungen und allen sonstigen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller auf seine Kosten die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.
Die Verarbeitung der Vorbehaltswaren durch den Besteller erfolgt für uns unter Ausschluß des Eigentumerwerbs nach § 950
BGB, ohne daß hierdurch für uns Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltswaren mit uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt werden, erwerben wir an den Zwischen- und Enderzeugnissen Miteigentum im Verhältnis des Einkaufswerts unserer Waren zum Wert der Gesamterzeugnisse. Die neuen Erzeugnisse werden insoweit für uns verwahrt. Zur Veräußerung der Vorbehaltsware und der daraus hergestellten Erzeugnisse ist der Besteller im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt, wenn er sich seinerseits an den veräußerten Waren das Eigentum unter unserem Eigentumsvorbehalt entsprechenden Bedingungen vorbehält. Der Besteller tritt die Forderung aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer schon jetzt an uns mit sämtlichen Nebenrechten zur Sicherung unserer
Forderungen ab. Wenn die Vorbehaltswaren nach Verarbeitung oder Verbindung oder zusammen mit den Waren anderer
Lieferanten veräußert werden, ist von den Forderungen gegen den Abnehmer an uns der Bruchteil abgetreten, der dem
Einkaufswert unserer für die Lieferung verwendeten Waren zum Verkaufspreis entspricht. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Besteller seine Abnehmer bekanntzugeben und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen und zu deren Feststellung in die Geschäftsunterlagen des Abnehmers durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten Einsicht nehmen zu lassen. Übersteigen die uns hier nach zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten in Höhe des übersteigenden Betrags nach unserer Wahl frei.
9. Werkzeugkosten
Soweit nicht anders vereinbart, werden Werkzeugkosten anteilig berechnet, ohne dass dadurch Ansprüche an das Werkzeug
begründet werden. Anteilige Werkzeugkosten sind rein netto zahlbar.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie für
sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist Sitz des Verkäufers. Wir sind darüber hinaus auch
berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.