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Allgemeine Vertragsbedingungen
der Kraft-Reisen für die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Omnibuslinienverkehr
auf lizenzierten internationalen Linien
1.
Anwendungsbereich
1.1
Die Kraft Reisen GmbH (im Folgenden "Kraft Reisen") ist ein in Karlsruhe ansässiges Personenbeförderungsunternehmen
nach deutschem Recht.
1.2
Bei Personenbeförderungen mit Kraft Reisen oder mit von Kraft Reisen beauftragen Subunternehmern
gelten die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.
1.3
Daneben gelten
1.3.1
das Personenbeförderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (PersBefG) vom 21.03.1961
(BGBl. I S. 241) in der jeweils geltenden Fassung;
1.3.2
die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Straßenbahn- und OBusverkehr
sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27.02.1970 (BGBl. I S. 230) in der
jeweils gelten Fassung;
1.3.3
die Regelungen der Ukraine für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung
mit Kraftfahrzeugen (r.,N°176 vom 18.02 .1997)
1.3.4
Erlass des Ministeriums für Transport der Ukraine "Über die Bestätigung der Verfahrensweise
und Bedingungen für Gepäck- und Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen" (N°21 vom
21.01.1998);
1.3.5
sowie einschlägige Normen der Transitstaaten
1.4
Die Regelungen unter 1.3 gehen im Fall eines Widerspruch zu den Regelungen der vorliegenden
allgemeinen Vertragsbedingungen diesen vor, soweit sie zwingenden rechts sind. Die
Regelungen des deutschen Rechts gehen denen des ukrainischen Rechts und diese denen des
Rechts der Transitstaaten vor, sofern nicht das Recht des jeweiligen Ortes zwingend vorgeht.
2.
Gegenstand des Personentransportvertrages
2.1
Kraft Reisen erbringt Personenbeförderungsleistungen im grenzüberschreitenden Omnibuslinienverkehr
auf staatlich lizenzierten Routen einschließlich lizenzierten Zubringerrouten und
entsprechend den jeweils staatlich genehmigten Fahrplänen sowie Ein- und Ausstiegsstellen
(Haltestellen) von Kraft Reisen. Abweichungen von der Route, von den Haltestellen oder
etwaigen Bedienungsverboten der Lizenz, Zwischenbedienungen innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland, innerhalb der Ukraine oder innerhalb eines Transitlands sowie Ein- und Ausstiege
in einem Transitland sind ausgeschlossen.
2.2
Die Personenbeförderung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen mit Namen des Fahrgastes
versehenen Fahrscheins, der Reisedatum sowie Ein- und Ausstiegsstelle ausweist. Der
Fahrschein ist über die gesamte Fahrt mitzuführen und auf Verlangen dem Fahrer sowie hierzu
berechtigten Behördenvertretern vorzuzeigen. Der Fahrschein ist nur für die auf dem
Fahrschein ausgewiesene Fahrt gültig. Kraft Reisen haftet nicht für verlorengegangene
Fahrscheine und stellt neue Fahrscheine nur gegen Zahlung der vollen Gebühr aus.
3.
Vertragsschluss
3.1
Der Personentransportvertrag zwischen Kraft Reisen und dem Fahrgast, dessen Vertreter oder
einer Reiseagentur kommt verbindlich zu Stande, sobald Kraft Reisen eine Buchungsanfrage,
die Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Fahrtbeginn, Abfahrts- und Ankunftsort sowie
Telefonnummer enthalten muss, bestätigt. Die Bestätigung erfolgt schriftlich, per Fax, per e-Mail
oder mündlich gegenüber dem Fahrgast, dessen Vertreter oder, wenn die Anfrage über eine
Reiseagentur erfolgt, dieser gegenüber. Ebenso gilt die Übersendung einer Fahrtkostenrechung
oder eines Fahrscheines als Buchungsbestätigung.
3.2
Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung mit dem Fahrgast per Überweisung (sofern ein Zahlungseingang
bei Kraft Reisen noch vor Fahrtbeginn erfolgt), bar direkt bei Kraft Reisen, beim
Reisevermittler oder beim Busfahrer. Die Zahlung ist spätestens bei Fahrtantritt zu entrichten.
3.3
Die Fahrkarte wird nach erfolgter Zahlung auf Wunsch im voraus an eine vom Fahrgast anzugebende
Anschrift übersandt oder bei Fahrtantritt vom Busfahrer ausgehändigt.
3.4
Kraft Reisen bemüht sich, je nach Eingang der Bestellungen die Sitzplatzpositionen nach den
individuellen Wünschen der Fahrgäste zu verteilen, sofern diese bei der Buchung der Fahrt ihre
Wünsche mitteilen. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplatzpositionen besteht nicht.
3.5
Nach erfolgter Buchung ist ein Stornieren der Fahrt vom Fahrgast kostenlos nur bis fünfzehn
Tage vor Fahrtbeginn möglich. Im Falle einer Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:
14 bis 11 Tage vor Abfahrt, 12,00 €
10 bis 9 Tage vor Abfahrt, 10 % vom Fahrpreis
8 Tage vor Abfahrt, 20 % vom Fahrpreis
7 bis 3 Tage vor Abfahrt, 30 % vom Fahrpreis
2 bis 1 Tag vor Abfahrt, 50 % vom Fahrpreis
am Tag der Abfahrt, 100 % des Fahrpreises (also keine Rückerstattung)
Bei Storno der Rückfahrt (mit festem Datum) wird zusätzlich eine erste Stornogebühr von 50,00
€ fällig. Umbuchungen nach erfolgter Bestätigung durch Kraft Reisen sind gegen eine Gebühr
von 12,00 € unter der Voraussetzung vorhandener Kapazitäten zum neuen gewünschten
Datum möglich.
3.6
Bei Rückfahrtscheinen mit festem Rückfahrtdatum ist Kraft Reisen verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt
eine Rückfahrtmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Im Falle von einer Stornierung der
Rückfahrt durch den Fahrgast gelten die unter 3.5 genannten Regelungen entsprechend.
Sofern der Fahrgast über einen Fahrschein mit Vermerk "offenes Rückfahrtdatum" verfügt, kann
er innerhalb von 3 Monaten seit erfolgter Hinfahrt unter Berücksichtigung der freien Reiseplätze
und nach Abstimmung mit Kraft Reisen in der Nebensaison 5 Arbeitstage vor beabsichtigter
Rückreise zu erfolgen hat, die Rückreise unternehmen. Danach verliert der Rückfahrtschein
entschädigungslos seine Gültigkeit. Die in der Hauptsaison geltenden Regelungen sind der
aktuellen Preisinformation zu entnehmen. Reiseagenturen oder Fahrer sind nicht berechtigt,
konkrete Rückfahrtdaten zuzusichern oder auf dem Fahrschein vor Antritt der Rückreise
einzutragen.
4.
Preis
Es gelten die zu zum Buchungszeitpunkt aktuellen Preise von Kraft Reisen, die im Bus und bei
Kraft Reisen aushängen, sowie im Internet unter www.kraft-reisen.de ersichtlich sind.
Die Preise verstehen sich pro Person und einfache Strecke.
Alle sonstigen Ausgaben bzw. Unkosten des Fahrgastes für die Benutzung sonstiger beliebiger
Verkehrsmittel zwecks eventueller Anschlussfahrten bzw. Umstiege, Zubringung bis zum
Zusteige- bzw. Aussteigeort oder ab dem Zusteige- bzw. Aussteigeort mit Abweichung von der
gebuchten lizenzierten Marschroute, für Übernachtungen in Hotels, für den Aufenthalt in
Warteräumen, für Verpflegung, für Benutzung der Nah- und Fernverbindungsmittel, für
beliebige und sonstige Dienstleistungen (insbesondere bei Nichterscheinen oder Verspätung
des Fahrgastes in jedem beliebigen Punkt der Marschroute) sind vom Fahrpreis nicht umfasst
und werden vom Fahrgast auf eigene Rechnung übernommen.
5.
Durchführung des Personentransports
5.1
Die Fahrten erfolgen in Übereinstimmung mit den jeweils gelten Straßenverkehrsbestimmungen,
insbesondere Geschwindigkeitsregelungen. Zeitliche Abweichungen vom Fahrplan
aufgrund Verzögerung beim Zoll und der grenzamtlichen Abfertigung, aufgrund der tatsächlichen
Verkehrssituation (insbesondere Stau, starker oder zähfließender Verkehr, Umleitungen,
Änderungen bei der Verkehrsführung oder bei der Geschwindigkeitsregulierung, widrige
Wetterbedingungen) oder aus vorrangigen rechtlichen Verpflichtungen (wie Erste-Hilfe-Leistung
bei Unfällen, ärztliche Versorgung von Mitreisenden) stellen keine Vertragsverletzung von Kraft
Reisen dar.
In diesem Zusammenhang erteilt Kraft Reisen in Karlsruhe Auskünfte über die voraussichtlichen
Ankunftszeiten an deutschen Ausstiegspunkten nach dem Passieren der Grenze in die
Bundesrepublik Deutschland und die Kraft Reisen Niederlassung in der Ukraine für ukrainische
Haltepunkte nach dem Passagieren der Grenze in die Ukraine.
5.2
Aus Sicherheitsgründen sowie aus betriebsbedingten Gründen, insbesondere aus Gründen der
regionalen Verteilung der Fahrgastströme und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu den
Lenk- und Ruhezeiten sind Bus- und/oder Fahrerwechsel zulässig.
5.3
Kraft Reisen erbringt die Personenbeförderungsdienstleistungen entweder durch eigene Angestellt
und Busse oder über Kooperationspartner bzw. Subunternehmer, welche Busse gleicher
Komfortklasse einsetzen. Dem Bordpersonal der Kooperationspartner bzw. Subunternehmer
stehen die gleichen Befugnisse wie dem Personal von Kraft Reisen zu.
6.
Pflichten des Fahrgastes
6.1
Der Fahrgast ist verpflichtet, pünktlich zum Fahrtantritt an den jeweiligen Haltestellen zu erscheinen
und haftet für die Folgen des Nichterscheinens sowie Abfahrtsverzugs.
6.2
Der Fahrgast übernimmt die persönliche und juristische Haftung für die Richtigkeit der von ihm
gegenüber Kraft Reisen insbesondere bei der Buchung angegebenen Informationen, für die
Echtheit sämtlicher Dokumente, die den zuständigen Beamten bei der Zoll- und Passkontrolle
an den staatlichen Grenzen vorlegt werden, für die Einhaltung geltender Pass- und Zollkontrollverordnungen
bei Überführung seines Gepäcks- und Handgepäcks, darunter auch seiner
Wertgegenstände, Währung und aller sonstiger Vermögensgegenstände.
6.3
Während der Fahrt hat der Fahrgast die im Bus aushängende Hausordnung zu beachten sowie
den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten.
Insbesondere verpflichtet sich der Fahrgast
- die Verkehrsicherheit und technische Intakthaltung des Omnibusses während der Fahrt nicht
zu beeinträchtigen;
- die vom Fahrpersonal jeweils per Wortlautsprecher angekündigte Dauer der Aufenthalte auf
Parkplätzen, an Haltestellen bzw. Ein- und Ausstiegsorten exakt einzuhalten;
- die Ordnung im Bus zu wahren;
- Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und im Hinblick auf die anderen Fahrgäste und den unvermeidlich
eingeschränkten Lebenskomfort während einer langen Reise, die Begrenzungszeiten
bei der Bord-Minitoilette, des Bordhandys sowie Leistungsregelungen der Klima- und
Heizungsanlage des Wasserkochers der Bord-Minibar, der Lautstärkenregelung und beim
Auswählen des Repertoires (bzw. des Spielplans) der Audio- und Videosysteme zu
akzeptieren und entsprechenden Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten. Das
Fahrpersonal ist berechtigt, die Bord-Minitoilette nach eigenem Ermessen geschlossen zu
halten;
- selbstständig und auf eigene Kosten seine Verpflegung auf der gesamten Fahrt sicher zu stellen;
- das in sämtlichen Bussen herrschende Rauchverbot zu beachten sowie Alkohol lediglich in
geringen Mengen zu konsumieren bzw. auf Anweisung des Fahrpersonals ganz auf den
Genuss von Alkohol zu verzichten;
- die Wartezeiten während der Pass- und Zollkontrolle hinzunehmen und den Forderungen der
Zoll- und Grenzbeamten im Hinblick auf das Interesse aller Mitreisenden an einer zügigen und
reibungslosen Grenzabwicklung Folge zu leisten;
- seine Namensfahrscheine während der gesamten Fahrt bei sich zu behalten und den kontrollberechtigten
Beamten auf Verlangen vorzulegen;
- sein Handgepäck an Bord des Omnibusses so unterzubringen und so auf dieses Handgepäck
während der gesamten Reise aufzupassen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt wird, die
Bequemlichkeit der anderen Fahrgäste nicht beeinträchtigt wird und es auch zu keinem
Diebstahlobjekt wird;
- zur eigenen Sicherheit die Unversehrtheit seines Handgepäcks (darunter auch seiner Dokumente,
Geldmittel und anderen Wertsachen) während der gesamten Fahrt, auch auf allen
Parkplätzen, Haltestellen bzw. in Ein- und Ausstiegsorten persönlich zu gewährleisten;
- sämtliche Handlungen zu unterlassen, die die Gesundheit, die persönliche Integrität oder das
Eigentum anderer Fahrgäste oder des Fahrpersonals sowie von Kraft Reisen beeinträchtigen
können sowie die Reiseatmosphäre nicht peinlich zu beeinträchtigen und keine unnötigen
Unbequemlichkeiten für andere Fahrgäste und das Fahrpersonal zu verursachen;
- bei Störungen der Ordnung oder Sicherheit im Bus die Beseitigung von Fahrgästen dem
Personal von Kraft Reisen zu überlassen und nur auf deren Anweisung unterstützend
einzugreifen;
6.4
Nachdrücklich wird empfohlen, vom Konsum alkoholischer Getränke während der gesamten
Fahrt Abstand zu halten, um eventuelle Vorkommnisse schon von vorne herein zu vermeiden
und die Kontrolle über eigene Handlungen nicht zu verlieren.
6.5
Verletzt der Fahrgast seine Verpflichtungen, haftet er für alle hieraus entstehenden Schäden
inklusive Folgeschäden.
Zudem ist das Fahrpersonal sowie das Personal von Kraft Reisen berechtigt, sich an ihre unmittelbare
Geschäftsführung, an die Amtspersonen der Konsulate, des Zolls, des Grenz- oder der
Rechtsschutzorgane mündlich oder schriftlich zu wenden, um die ordnungsgemäße und
fahrplanmäßige Fahrt auf gesetzlichem Wege ohne einen solchen Fahrgast fortzusetzen und
die entsprechenden Schadensersatzansprüche sicherzustellen.
Soweit der Fahrgast die vorliegenden Vertragsbedingungen verletzt, Schäden verursacht oder
den guten Namen oder good will von Kraft Reisen bzw. von seinen Kooperationspartnern oder
Subunternehmen verletzt, ist Kraft Reisen berechtigt, sich an die zuständigen
Verbraucherschutzstellen, an die Massenmedien sowie an das Konsulat der Bundesrepublik
Deutschland in der Ukraine mit einer Protestnote zu wenden.
6.6
Kraft Reisen ist nicht verpflichtet, betrunkene oder sich grob pflichtwidrig verhaltende Fahrgäste
weiter zu befördern und ist berechtigt, diese am nächst möglichen Haltepunkt ohne Fahrpreisrückerstattungsverpflichtungen
abzusetzen.
7.
Haftung
7.1
Kraft Reisen haftet für die Tötung und Verletzung eines Fahrgastes nach den allgemein geltenden
Bestimmungen.
Für Sachschäden haftet Kraft Reisen nur, wenn sie auf Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten
von Kraft Reisen oder einem seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Kraft Reisen haftet nicht für Verspätungen unter 24 h.
7.2
Kraft Reisen haftet nicht für Fälle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, terroristische
Handlungen, Embargos, Blockaden, internationale Sanktionen, prohibitive Einmischungen von
Machtorganen, Epidemien, Viehseuchen), für Probleme aufgrund unvorhergesehener
technischer Ausfälle, einer veränderten Strassenverkehrslage bzw. schlechter
Witterungsbedingungen, im Falle von Streiks, berechtigter oder unberechtigter Handlungen von
Beamten des Zoll- oder Grenzschutzes, der Konsulate oder sonstiger Beamter sowie
Handlungen Dritter, die die Pflichterfüllung von Kraft Reisen stören (z.B. dritter Verkehrsunfallverursacher,
Mitreisender), es sei denn, dass es sich um Erfüllungsgehilfen von Kraft Reisen
handelt.
8.
Gepäck
8.1
Im Fahrpreis enthalten ist die Beförderung des Gepäcks inklusive Handgepäcks bis zu einem
Gesamtgewicht von 40 kg. Kraft Reisen kann im Einzelfall gegen eine zusätzliche spätestens
bei Fahrtantritt zu entrichtende Gebühr entsprechend den jeweils aktuellen Tarifen und unter
Vorbehalt freier Kapazitäten die Mitnahme darüber hinaus gehenden Gepäcks gestatten.
8.2
Handgepäck sind nur die persönlichen Gegenstände und Sachen des Fahrgastes, die ihm als
Privateigentum gehören, bis zu 4 kg wiegen und nach ihren Abmessungen im Fahrgastraum
des Busses im individuellen Handgepäcknetz (bis zu 1 kg) oder auf den Gepäckablagen (bis zu
3 kg) ohne Schwierigkeiten untergebracht werden können. Das Handgepäck ist in jedem Fall so
zu verstauen, dass es während der Fahrt andere Fahrgäste nicht behindert und die Gänge
freihält.
Jeder Fahrgast hat sein Handgepäck während der gesamten Fahrt selbst zu beaufsichtigen und
insbesondere seine Reisedokumente, sein Geld sowie sonstige Wertgegenstände permanent
sicher bei sich zu verwahren.
8.3
Zum sonstigen Gepäck zählen nur persönliche Gegenstände des Fahrgastes, die im Gepäckraum
des Busses transportiert werden. Der Fahrgast hat in eigener Verantwortung sicherzustellen,
dass sein Gepäck dergestalt beschaffen ist, dass es den üblichen Einwirkungen durch
einen Bustransport standhält, hiervon keine Schäden davonträgt sowie andere Gepäckstücke
nicht beschädigt. Kraft Reisen haftet nicht für durch Gepäckstücke anderer Fahrgäste
verursachte Gepäckschäden.
Jeder Fahrgast hat sein Gepäck mit einem deutlich lesbaren Namensschild zu versehen und an
den Ein- und Ausstiegsstellen, Grenz- und sonstigen Rast und Haltepunkten selbst darauf zu
achten, dass keine anderen Fahrgäste sich bei Gepäckherausgaben ihres Gepäcks
bemächtigen. Kraft Reisen kontrolliert nicht die Berechtigung der jeweiligen die Gepäckstücke
entgegennehmenden Personen.
8.4
Jeder Fahrgast hat sein Gepäck in eigener Verantwortung zu versichern.
Kraft Reisen haftet nicht für verlorengegangenes, gestohlenes, vergessenes oder auf andere
Weise abhandengekommenes Handgepäck oder sonstiges Gepäck, es sei denn, dies beruht
auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von Kraft Reisen oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen.
8.5
Kraft Reisen kontrolliert nicht den Inhalt des Gepäcks und haftet daher nicht für durch Gepäck
eines Fahrgastes entstehende materielle oder immaterielle Schäden des Fahrgastes, anderer
Fahrgäste oder sonstiger Dritter.
Es ist jedoch strengstens untersagt, Gepäckstücke, von denen derartige Gefahren vorhersehbar
ausgehen können, mitzuführen. Ebenso ist es den Fahrgästen untersagt, nach den jeweiligen
Gesetzen oder Zoll- oder Einfuhrbestimmungen verbotene Gegenstände mit sich zu führen.
8.6.
Jeder Fahrgast nimmt bei den Grenz- und Zollkontrollen über das gesamte Kontrollverfahren
persönlich sein eigenes Gepäck aus den Gepäckräumen der Busse an sich. Kraft Reisen haftet
nicht für während des Zoll- und Grenzverfahrens abhandengekommene Gepäckstücke.
Der Fahrgast garantiert in eigener persönlicher Verantwortung, dass sein Gepäck mit den jeweiligen
Zollbestimmungen und sonstigen Gesetzen in Einklang steht und steht hierfür gegenüber
Kraft Reisen und den anderen Fahrgästen ein. Kraft Reisen übernimmt für die Konformität des
Gepäcks der einzelnen Fahrgäste mit den jeweiligen Zollbestimmungen und sonstigen
Gesetzen keinerlei Haftung, auch nicht gegenüber den übrigen Fahrgästen. Insbesondere
haftet Kraft Reisen nicht für die behördliche Beschlagnahme von Geldmitteln, Dokumenten, Sachen
oder sonstigen Werten sowie hieraus entstehende zeitliche Verzögerungen.
9.
Im Fall von Rechtsstreitigkeiten bemühen sich alle Parteien um eine einvernehmliche Lösung.
Sollte eine solche nicht zu Stande kommen, ist der Rechtsstreit in der Bundesrepublik Deutschland
nach Maßgabe der unter Ziffer 1 aufgeführten Normen und Normrangfolge zu führen.
Kraft Reisen
Bohnenbergerring 36
75305 Neuenbürg
Telefon: 07082-413038
Fax 07082413348