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1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge über Verkäufe von Uhren und Schmuck sowie Reparaturen des Verkäufers. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
2. Zahlungen, Zahlungsverzug, Rechnung
Der Kaufpreis ist sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar.
3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
4. Anfertigungen, Sonderanfertigungen
Gravierter Schmuck ist vom Umtausch ausgeschlossen. Individuell angefertigte Waren: Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden z.B. Trauringe, Verlobungsringe, usw. sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.
5. Rückgabe & Umtausch
5.1. Rückgaberecht 4 Wochen. Der Verkäufer verpflichtet sich, ungetragene und unbeschädigte Ware, im Umtausch in andere Ware oder im Umtausch in einen Gutschein vorzunehmen. Geld wird vom Verkäufer generell nicht ausgezahlt. Kann die Ware nach dreifacher Nachbesserung nicht in Ordnung gebracht werden, ist Umtausch bzw. Kaufpreisrückerstattung möglich.
5.2. Reduzierte Ware ist generell von der Warenrückgabe ausgeschlossen!
6. Gewährleistung
6.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen und diese Mängel anzuzeigen.
6.2. Für die von unserem Fachgeschäft verkaufte Handelsware gilt generell eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, es sei denn, der Hersteller gewährt eine Zusatzgarantie.
6.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung, Fremdeingriff, Überbeanspruchung, Bedienungsfehler, durch natürlichen Verschleiß und ähnliches verursacht wurden.
7. Haftung
Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldenshaftung gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt deutsches Recht.