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1.LeistungDer Umfang der Leistung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung in den Programmen sowie aus den Infobroschüren des Veranstalters. Die Leistungen werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt.Die Anreise ist, außer es ist ausdrücklich ausgewiesen, nicht Bestandteil des Vertrages. Sie fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters. 2. LeistungsänderungenÄnderungen und Abweichungen einzelner Leistungen der Veranstaltung, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.Wetterbedingungen oder äußere Einflüsse, die die Sicherheit beeinflussen, können zu Änderungen des Veranstaltungsverlaufes führen.Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund 3.Zahlungsmodalitäten / VerzugNach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises sofort fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällig.Die Veranstaltungsunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang unverzüglich ausgehändigt.Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Veranstalter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, so belaufen sich die Verzugszinsen auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Veranstalter nicht aus.