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JGA24

Firmentyp: Vermittlung/Verleih, Dienstleistung, Service

Rosenstraße 40
40479 Düsseldorf
Düsseldorf, Stadt
Nordrhein-Westfalen
Deutschland





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Wegbeschreibung, Parkbeschreibung und Parkmöglichkeiten

Das Unternehmen JGA24 beschäftigt sich mit der Organisation rund um das Thema "Junggesellenabschied". Alles was man für einen JGA benötigt von einer Stretchlimousine bis hin zum Fotoshooting oder Cocktailkurs. Individuelle Wünsche und Gesamtpakete mit unterschiedlichen Aktivitäten sind ebenso möglich. Wir bieten schnellen und zuverlässigen Kundensupport, so dass unsere Kunden gut betreut sind.

Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Unsere allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Inhaber, Erik Becker (Einzelunternehmer) und ihren Kunden. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mündlich, schriftlich oder durch Buchung über unsere Webseite zustande.

Bei Gruppenbuchungen haftet der Besteller für alle gebuchten Leistungen.

Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Erik Becker (Einzelunternehmer) schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird.

Preise und Bezahlung

Die angebotenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Gesamtpreis der Bestellung ist nach Vertragsabschluss ohne Abzug mit Erhalt der Rechnung innerhalb von sieben Tagen fällig.

Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im Angebot maßgebend. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Die Angebote von Erik Becker (Einzelunternehmer) sind, sofern nichts anderes vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Bei Annahme des Angebotes ist die Zahlung des Gesamtpreises innerhalb von 5 Tagen per Überweisung fällig. Nebenabsprachen sind schriftlich zu fixieren.

Erscheinen und Wartezeiten

Erscheint der Kunde zum angegebenen Zeitpunkt nicht zur Veranstaltung, so bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden davon unberührt.

Der Ansprechpartner für jeweilige Veranstaltung wartet maximal 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt, sofern über Mobiltelefon nichts Anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Ansprechpartner nicht mehr verpflichtet, vor Ort zu sein.

Sollte die Veranstaltung  aus vom Kunden verursachten Gründen verspätet beginnen, so behält sich Erik Becker (Einzelunternehmer) vor, die Veranstaltung um die verspätete Zeit zu verkürzen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Der Kunde, der an einer Veranstaltung mit einem Alkoholangebot teilnehmen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein.

In Ausnahmefällen kann es zu Verspätungen des Cocktailkurses kommen. Ca. 30- 60 Minuten Verspätung ist in der Toleranszeit und kann vorkommen.

Personen, die unter Alkoholeinfluss zum Treffpunkt erscheinen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückvergütung verweigert werden.

Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung gegenüber Erik Becker (Einzelunternehmer) vom Vertrag zurücktreten. Die pauschalierten Rücktrittskosten für die Cocktailkurse betragen: 50% des Bruttopreises, wenn die Kündigung mehr als  3 Monate vor Terminbeginn erfolgt. 75% des Bruttopreises, wenn die Kündigung zwischen dem 30. und dem 14. Tag vor Terminbeginn erfolgt. 100% des Bruttopreises, wenn die Kündigung weniger als 14 Tage vor Terminbeginn erfolgt.

Rücktritt und Kündigung durch Erik Becker (Einzelunternehmer) / Aufhebung des Vertrages

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

a) bei Einwirkung höherer Gewalt
b) bei plötzlicher Krankheit eines Ansprechpartners der jeweiligen Veranstaltung
c) wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Im Falle von a) und b) entfällt damit die Zahlungspflicht des Kunden. Im Falle von c) bleibt sie bestehen.

Im Falle, dass eine Gruppe oder einzelne Kunden stark alkoholisiert erscheinen, behält sich Erik Becker (Einzelunternehmer) das Recht vor, die Führung abzubrechen bzw. abzusagen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt.

Erik Becker (Einzelunternehmer) behält sich das Recht vor, kostümierte Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt.

Absage und Abbruch der Veranstaltung

Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Veranstaltungspreise. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

Bei Außenveranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko. Stornierung, sowie Preisnachlass aufgrund von wetterbedingten Einschränkungen bei Open Air Events sind ausgeschlossen.

Im Falle „höherer Gewalt“ oder einer begründeten Unzumutbarkeit der Durchführung sind Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter grundsätzlich ausgeschlossen.

Wird aufgrund “höherer Gewalt” wie z.B. Hochwasser, Sturm (ab Bft. 8), Pandemie etc.  ein Termin absagt, werden in Absprache zwei mögliche  Ersatztermine gesucht. Auf einen der gefundenen Ersatztermine kann einmal kostenlos verschoben werden. Die zweite und letzte Verschiebung des Termins beträgt 30% des Buchungspreises.

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Kunden durch Fehlverhalten anderer besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.

Gewährleistung und Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden Cocktailkurse oder andere Fremdleistungen. Erik Becker (Einzelunternehmer) übernimmt keine Haftung für seitens der Teilnehmer eigenverantwortliche Sach- und Körperschäden, Verlust mitgeführter Gegenstände oder für etwaige Unfälle.

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten.

Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe sind verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich Erik Becker (Einzelunternehmer) mitzuteilen, unterlässt es dies, entfällt ein Anspruch auf Minderung.

Schadensersatzansprüche gegenüber Erik Becker (Einzelunternehmer) aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

Datenschutz / Foto- und Videoaufnahmen

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten für die Abwicklung des Vertrages auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden darf. Ein Widerspruch muss deutlich erklärt werden. Diese Daten dürfen an weitere Leistungsanbieter weitergegeben werden, wenn diese für die Durchführung der Leistungen zuständig sind.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Kunde unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern) sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.

Gutscheine

Gutscheine sind maximal 2 Jahre gültig, ausgehend vom Datum der Bezahlung. Nur vollständig bezahlte Gutscheine können eingelöst werden. Eine Auszahlung oder auch Teilauszahlung ist nicht möglich. Ebenso kann der Kunde von bestellten aber noch nicht bezahlten Gutscheinen nicht vom Kauf zurücktreten.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt.

Gerichtsstand/ Rechtswahl

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Veranstalters. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Stand März 2020



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