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+49 781 94926551 (Büro)
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+49 176 30619622 (Mobil)
AGB Preisfabrik24, Fa. Serdal Sayilica, Biermannstraße 1, 77933 Lahr Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Liefer- und Zahlungsbedingungen vom 01.01.2017
§ 1 Allgemeines / Einleitungsbestimmungen
Die Preisfabrik24 – im folgenden auch als „Lieferantin“ bezeichnet – handelt ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts – und Lieferbedingungen. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für Folgeaufträge.
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf Kaufleute und Händler, also auf natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Kaufverträge werden nur unter der Voraussetzung geschlossen, dass der Vertragspartner unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen akzeptiert.
§ 2 Bestellung
Bestellungen sind für uns verbindlich, sobald der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.
Alle Angebote auf unseren Internetseiten sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere bei Preisen, Abbildungen, Newsletter und Prospekten. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Wir behalten uns in Ausnahmefällen Teillieferungen vor.
Verkauf ausschließlich nur an Gewerbebetreibende und Händler im Sinne des BGB. Alle Preise in Netto zzgl. der in Deutschland aktuell gültigen Umsatzsteuer und Versandkosten.
§ 3 Kaufpreis
Unsere Preise verstehen sich ab Lager Preisfabrik24, Fa. Serdal Sayilica, 77933 Lahr bzw. ab Verladeort und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise basieren auf den jetzigen Stand. Bei einer Steigerung bestimmter Kostenfaktoren, wie z. B. Lohn- und Materialkosten durch spezielle Wünsche des Vertragspartners, behalten wir uns eine Preiserhöhung vor.
Im Falle von Import-Artikeln behalten wir uns ohne vorherige Ankündigung Preisänderungen vor.
§ 4 Vergütung
Unsere Rechnungen sind sofort ohne Skontoabzug zahlbar. Die Lieferung erfolgt nur gegen Vorauskasse, Barzahlung, falls nicht anders vereinbart, niemals jedoch per Nachnahme. Rechnungen gelten als bezahlt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist. Neue Aufträge werden nur nach Bezahlung des vorherigen Auftrages ausgeliefert. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer seine Bonität.
Wir sind berechtigt, im Falle einer zweifelhaften Bonität des Vertragspartners, diese durch Auskunftseinholung bei Banken und/oder Kreditvereinen bestätigen zu lassen.
Lassen die Auskünfte auf eine fehlende Bonität des Vertragspartners schließen, so sind wir berechtigt, eine Vorabzahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Annullierung eines Auftrages besitzt nur mit unserem Einverständnis Gültigkeit. Im Fall einer Annullierung steht uns für den Verdienstausfall als Schadensersatz 33% der vereinbarten Netto-Kaufpreissumme zu, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank möglich.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Vertragspartner sämtliche Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat.
Wir sind berechtigt bei Vertragsbruch durch den Vertragspartner die Kaufsache zurückzunehmen, insbesondere bei Zahlungsverzug. Die Zurücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag, außer dies wurde von uns ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Ware zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners abzüglich einer angemessenen Verwertungsgebühr und eventuellen Rücktransportkosten angerechnet.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware sorgsam zu behandeln und diese ausreichend auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät und insbesondere einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiterhin bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder von an uns abgetretenen Forderungen durch Dritte, den Pfändenden sowie den eingeschalteten
Vollstreckungsorganen mündlich sowie schriftlich sofort auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt) hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Standortwechsel hat uns der Unternehmer, soweit noch Eigentumsvorbehalt besteht, ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat jederzeit auf Verlangen nachzuweisen, wo sich die Vorbehaltsware befindet.
§ 6 Gefahrenübergang, Versendung, Liefertermine
Der Versand erfolgt ab Lager Preisfabrik24, Fa. Serdal Sayilica, Lahr oder ab Standort.
Der Versand erfolgt ungeachtet der Höhe der Frachtkosten ausschließlich auf Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.
Gibt der Vertragspartner keinen besonderen Versandwunsch an, so versenden wir die Ware nach dem uns geeignet erscheinenden Versandweg.
Festgestellte Transportschäden sind vom Empfänger unverzüglich bei der Bahn, Post oder dem jeweiligen Beförderer anzuzeigen.
Der Empfänger ist verpflichtet, sich Transportschäden unverzüglich bei Entgegennahme im Übergabeschein (Frachtbrief, Lieferschein) vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Im Nachhinein gemeldete Transportschäden werden nicht anerkannt.
Liefertermine sind stets unverbindlich, falls nicht anders vereinbart.
Bei verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung hat der Vertragspartner keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Insbesondere in Fällen höherer Gewalt, eines Streiks, von Betriebsstörungen o. Ä. sind wir von der pünktlichen Ausführung des erteilten Auftrages entbunden. Wir behalten uns in Ausnahmefällen Teillieferungen vor.
§ 7 Liefervorbehalte
1. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten. Im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter und damit verbundener Verkaufsverbote sind Schadensersatzansprüche des Käufers gegen die Lieferantin ausgeschlossen.
4. Durch diverse Schwierigkeiten in den Produktionsanlagen kann es zu Lieferverzögerungen kommen; im Einzelfall auch zum Lieferausfall führen. Der Käufer wird bei zumutbarer Lieferverzögerung bzw. Lieferauswahl gegen die Lieferantin keine Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichtleistung geltend machen.
5. Der Käufer hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir aus von uns zu vertretenden Gründen trotz angemessener Nachfristsetzung des Käufers in Lieferrückstand geraten. Sowohl wir als auch der Käufer haben ein Rücktrittsrecht, wenn wir aus von unserer Seite unvertretbaren Gründen trotz angemessener Verlängerung der Lieferzeit nicht mehr liefern können. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Die Lieferfrist verzögert sich bei rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen oder höherer Gewalt, sofern ein unabhängiger Zulieferer betroffen ist, auch im Falle derartiger rechtswidriger Arbeitskämpfe um die Dauer der jeweils dadurch bedingter Betriebsunterbrechung.
7. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.
8. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
§ 8 Gewährleistung, Beanstandungen, Rückgabe
1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
2. Bei Mängel der gelieferten Ware kann der Käufer zunächst allein die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Alle anderen Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer wahlweise Gutschrift, Minderung oder Wandlung verlangen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Maßen, Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sowie die Änderung in Konstruktion und Ausführung sind keine Gründe zu Beanstandungen.
3. Der Käufer verpflichtet sich die Ware nach Empfang jeder einzelnen Lieferung unverzüglich zu untersuchen und Mängel der Ware der Lieferantin unverzüglich spätestens eines Tages nach Empfang der Ware, schriftlich, unter Beifügung von Belegen, mitzuteilen. Danach gilt die Ware nach Menge, Art und Beschaffenheit als angenommen. Für Mängel an der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Gutschrift oder Ersatzlieferung geleistet. Im Falle einer Rücksendung muss diese portofrei erfolgen. Bei B-Ware, C-Ware, Artikeln mit Schönheitsfehlern, Restposten, Sonderposten, u. Ä. erfolgt die Lieferung ohne Rückgaberecht, Haftung oder Gewährleistung unsererseits. Nicht erkennbare Mängel sind der Lieferantin unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich, unter Beifügung von Belegen, mitzuteilen.
4. Die Lieferantin haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, sofern nicht leitende Angestellte handeln und Essentialen des Vertrages nicht betroffen sind.
5. Die Lieferantin haftet des Weiteren nicht für leicht fahrlässiges Handeln ihrer leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, soweit es sich um Kardinalspflichten handelt.
6. Für unvorhersehbare Schäden haftet die Lieferantin nicht.
7. Produkte, die von Seiten einer Behörde beanstandet bzw. konfisziert werden, werden von uns nicht zurückgenommen bzw. gutgeschrieben. Die Kosten, welche aus den eventuellen Beanstandungen bzw. der Beschlagnahmung entstehen, werden von uns nicht erstattet.
§ 9 Abbildungen, Produkte, Schutzrechte
Abbildungen in unseren Prospekten, Katalogen und Angeboten sind nicht verbindlich. Abweichungen bei Größe, Farben und Formen sind im branchenüblichen Umfang zulässig. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass das Anbieten und der Vertrieb der von uns gelieferten Waren gegen Gebrauchs- oder Geschmacksmuster Dritter, sowie gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen kann. Für hieraus resultierende Rechtsmängel ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen der Parteien über das Vertragsverhältnis unterliegen der Schriftform.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlungen und Streitigkeiten ist für beide Seiten der Gerichtsstand Lahr bzw. Offenburg, Deutschland. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Auf die Vertragsbeziehung mit dem Vertragspartner findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.
Das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen sollen durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden, es sei denn, auf Grundlage der vertraglichen Beziehungen ergibt sich eine abweichende, von beiden Parteien gewollte und gesetzlich zulässige Bestimmung.
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Mit Export gekennzeichnete Artikel sind nur in die von uns als zulässig angegebenen Länder zu exportieren. Bei Nichteinhaltung sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe von 28.000 EUR zusätzlich der Kosten für den dabei entstandenen Schaden zu verlangen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Seiten 77933 Lahr, Deutschland.