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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Schwaderer GmbH
§ 1 Allgemeines
1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese
Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit der Besteller Unternehmer,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Besteller, ohne dass es hierzu jeweils eines ausdrücklichen Hinweises
bedarf.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, insbesondere
Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir
die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen vorbehaltlos
ausführen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können
dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch annehmen,
dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet
wird.
2. Die zu dem Angebot des Kunden gehörenden Unterlagen wie
Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangabe sowie die Angaben
in unseren Drucksachen sind für uns nur maßgebend, soweit sie
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und so von uns akzeptiert sind.
Eigenschaftsbeschreibungen, beispielsweise im Rahmen von
Vorgesprächen, Prospekten oder Werbungen, stellen ohne unsere
ausdrückliche und verbindliche Zusage keine Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantie dar.
3. Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen, die dem
technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.
§ 3 Preise
1. Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Unsere Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Rechnungsdatum bzw., sofern der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung
unsicher ist, ab Empfang der Gegenleistung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den
eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder
Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %
des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
Entsprechendes gilt für Abrufaufträge.
4. Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns
anerkannten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte kann der
Kunde nur ausüben, wenn diese auf demselben Geschäft beruhen.
§ 4 Lieferzeit, Abnahme, Gefahrübergang
1. Liefertermine sind unverbindlich, wenn wir sie nicht in der schriftlichen
Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben.
Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung.
Liefertermine sind eingehalten mit Verlassen des Werkes.
Lieferverzögerungen im Falle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen
o.ä., oder unverschuldeter Ereignisse, wie Streik, Aussperrung usw., sowie
Lieferverzögerungen unseres eigenen Lieferanten verlängern die
vereinbarten Lieferfristen entsprechend.
Geraten wir in Lieferverzug so kann uns der Kunde eine jeweils dem
Liefergegenstand angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf
der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz statt
der Leistung ist ausgeschlossen, sofern uns an dem Lieferverzug nicht
Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Zur Auslieferung bereit stehende Ware hat der Kunde abzunehmen.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so sind wir berechtigt, ihm eine
Nachfrist von 2 Wochen zu setzen. Nach Fristablauf werden wir nach
unserer Wahl von dem Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung des
Vertrages ablehnen. Im letztgenannten Fall beträgt unser
Schadensersatzanspruch pauschal 15 % vom Auftragswert inkl.
Mehrwertsteuer, es sei denn, wir weisen einen höheren
Schaden, oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nach.
3. Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden, unabhängig davon,
von welchem Ort die Versendung erfolgt und zwar selbst dann, wenn wir
ausnahmsweise frachtfrei liefern.
4. Auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden versichern wir
die zu versendende Ware auf seine Kosten gegen Transportgefahren aller
Art.
5. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Andere
Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die zum
Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Kunde die
Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich unserer
sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser
Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung für unsere Saldoforderung.
2. Solange sich der Kunde uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug
befindet, darf er die in unserem Eigentum stehende Ware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen veräußern. Zur Sicherung
unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung tritt der
Kunde hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir
nehmen diese Abtretung an.
3. Eine Verarbeitung oder Umbildung von uns gelieferter Ware durch den
Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware
zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag.
§ 6 Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, von uns gelieferte Ware unverzüglich, d.h. in
der Regel spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung auf
Mängel zu überprüfen. Dieses gilt auch für den Fall, dass eine andere
Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Verspätete
Mängelrügen führen regelmäßig zum Gewährleistungsausschluss.
2. Für von uns anerkannte Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr
durch kostenlose Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung).
Schlagen insgesamt 3 Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungstermine fehl,
so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder die Minderung des
Preises verlangen. Die Rügeobliegenheit gemäß Ziffer 1 bleibt für den Fall
des Fehlschlagens der Nacherfüllung bestehen.
3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinn oder wegen
sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht,
wenn der Kunde wegen des Fehlens einer von uns gegebenen Garantie für
die Beschaffenheit Schadensersatzansprüche geltend macht.
4. Wird eine vertragswesentliche Pflicht von uns fahrlässig verletzt, so ist
unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf
eine der folgenden Ursachen beruht: Ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, vorschriftswidrige
Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische,
elektromechanische und elektrische Einflüsse, Einwirkung Dritter.
Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, sofern der
Besteller Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt,
ohne uns zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, oder unsere
schriftliche Genehmigung eingeholt zu haben.
7. Transport- und Verpackungskosten der reklamierten und der
nachgebesserten Ware bzw. Ersatzlieferung gehen zu Lasten des Kunden.
§ 7 Urheberrecht
An den von uns vorgelegten oder dem Kunden überlassenen Mustern,
Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art auch
in elektronischer Form behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor;
sie dürfen ohne unsere Zustimmung bzw. Erlaubnis des Urhebers nicht
vervielfältigt, veröffentlicht, geändert
oder für einen anderen als den
vereinbarten Zweck verwendet werden.
§ 8 Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Die vorstehenden Regelungen geben die getroffenen Vereinbarungen
vollständig wieder. Nebenabreden gibt es nicht. Änderungen und
Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung
dieser Schriftformklausel.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll
das wirtschaftlich Gewollte treten. Beide Parteien verpflichten sich, die
insoweit erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.
3. Erfüllungsort für alle Vertragspflichten ist Backnang.
4. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts, oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Backnang.
5. Es gilt - soweit zulässig - ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Affalterbach, den 30.08.2006
SCHWADERER GmbH
Robert-Bosch-Straße 10
71563 Affalterbach
Tel. 07144/89966-0
Fax 07144/89966-25