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Bar bei Rückgabe
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Europaweit
Überregional
Regional
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Bundesweit
Geweregebiet Gremmendorf/Angelmodde
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit
der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Erstattung der
Kosten aus, die zu diesem Zweck aufgewendet werden. Zusätzlich zu zahlen
sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches
gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen
Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und
fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen
auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
Der Möbelspediteur übernimmt im des Umzuges anfallende Dübelarbeiten nur, wenn er vorher
vom Absender über die Lage der unter Putz liegenden Leitungen unterrichtet worden ist. Der
Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, wenn er den Absender auf die Gefahr einer
Beschädigung hingewiesen und der Absender trotz Unterrichtung auf die Durchführung der
Leistung bestanden hat. Dies gilt nicht für Schäden, die vom Möbelspediteur, seinem
gesetzlichen Vertreter oder von Leuten des Möbelspediteurs vorsätzlich oder
grobfahrlässig verursacht wurden.
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche Teile an hochempfindlichen Geräten wie
Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernsehund Radiogeräten usw. fachgerecht für den Transport
sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist derMöbelspediteur
nicht verpflichtet.
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen
und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte
Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein
Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ausladung, bei
Auslandstransporten vor Beginn der Beladung fällig und in bar oder per Euroscheck zu bezahlen.
Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten.
Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt,
das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders
einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen
Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus
anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen
Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet,
ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die
ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitzoder
persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Für Küchenmontagen und Schrankänderungen gilt: Die Anfertigung von Unterkonstruktionen
z.B. zum Erhöhen oder Nivellieren der Unterschränke gilt als Zusatzaufwand und wird
entsprechend abgerechnet. Dasselbe gilt für Änderungen von Schrankteilen (auch das Aussägen von
Schränken und Rückwänden) und das Anbringen von Blendleisten und Änderungen
aufgrund nicht rechtwinkliger Raumverhältnisse oder Bodenunebenheiten.
Wir übernehmen keine Gewähr für: Fehleraus Bestellungen nach Maßangaben desKunden (auch
zur Verfügung gestellte Pläne); beigestellte Teile sowie beim Einbau von vorhandenen Teilen z.B.
Arbeitsplatten, Abschluss- und Sockelleisten, für verschlissene Teile wie z.B. Scharniere,
aufgequollenes Material und Unterkonstruktionen.
Es gilt deutsches Recht.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Pegasus Logistik KG
Zum Kaiserbusch 30
48165 Münster
Vertreten durch:
Jorge Fernandes
Kontakt:
Fon : +49 (0) 251 922 06-0
Fax : +49 (0) 251 922 06-66
E-Mail : info@umzuege.com
Website : www.umzuege.com
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht : Amtsgericht Münster
Registernummer : HRA-5167
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz :
DE 813 142 462
Steuernummer:
NRW 337/5720/0972