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Creative Electronic GmbH

Firmentyp: Waren- und Leistungshandel, Vertrieb, Hersteller, Dienstleistung, Service, Verwaltung, Forschung- und Entwicklung

Neuwiesentr. 20
73235 Weilheim an der Teck
Esslingen
Baden-Württemberg
Deutschland





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Leistungen
Leistungs- und Serviceangebot
Versand- und Lieferbedingungen
Kundenservice

 Fernwartung

Verkauf und Beratung

 Außendienst

 Telefonberatung

 Individuelle Beratung

 Individuelle Verkaufsberatung

Logistische Dienste

 Qualitätskontrollen

 Bestellabwicklung für Kunden

 Konfektionierung

 Kommissionieren, Verpacken

 Lager

 Verwaltung

Werkstatt- und Reparaturdienste

 Reparatur

Finanzdienste
Individueller Service

 Sonderanfertigung

Informationsdienste

 Schulung

 Seminare

Zielgruppe

Firmen/gewerblich

Individualkunden

Öffentliche Hand

Planer/Architekten

Wegbeschreibung, Parkbeschreibung und Parkmöglichkeiten

Sie finden uns im Industriegebiet "Au" in Weilheim an der Teck (Baden-Württemberg), direkt an der Autobahn A8 zwischen Stuttgart und Ulm.

 

Autobahn Verlassen Sie die Autobahn A8 an der Ausfahrt Aichelberg. 
Fahren Sie dann in Richtung Weilheim/Teck 

 

Weilheim In Weilheim biegen Sie dann an der Shell-Tankstelle nach rechts in Richtung Holzmaden ab 
Fahren Sie bis Holzmaden auf der L1200 
In Holzmaden biegen Sie am großen Kreisverkehr nach links in das Industriegebiet "Au" von Weilheim ein. 

 

Industriegebiet Au Im Industriegebiet angekommen fahren Sie gleich an der ersten Kreuzung nach rechts in die Eisenbahnstraße 
Fahren Sie die Eisenbahnstraße entlang bis zur nächsten Abzweigung nach links 
Nun sind Sie in der Neuwiesenstraße 
Unsere Büroräume finden Sie im Verwaltungsgebäude der Fa. Johannes Rau GmbH im 3. Stock.

Meine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Creative Electronic  GmbH 1. Geltungsbereich Wir liefern ausschließlich aufgrund der nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und  Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur im  Fall ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Creative Electronic GmbH  (nachfolgend: "CE"). Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst  wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten.  2. Angebot und Vertragsabschluß Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten, Gewichts-, Leistungs-, Maß- bzw.  Mengenangaben sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als  bindendes Angebot bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma CE eine Bestellung des Käufers schriftlich  oder fernschriftlich bestätigt. Bei sofortiger Ausführung des Auftrags gelten  Warenberechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Hat der Kunde  Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich  widersprechen. 3. Preise Alle Preisangaben der Firma CE sind freibleibend. Die angegebenen Preise verstehen sich, netto Kasse ab Lager, zzgl. der jeweils am  Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer und einer Versandpauschale pro Paket inkl.  Verpackung u. Frachtversicherung, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich  Gegenstand unseres Angebotes und unserer Auftragsbestätigung sind. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vertraglich vereinbartem Liefertermin mehr als 4  Monate liegen, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den zum Zeitpunkt des Versands  gültigen Listenpreis zu berechnen. Vom Hersteller berechnete Metallzuschlagskosten trägt der Käufer. 4. Zahlungsbedingungen Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach 14 Tagen abzgl. 2 %  Skonto bzw. nach 30 Tagen rein netto zahlbar. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Konto der Firma CE  gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Bei Überschreitung unseres Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in  Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.  Der Käufer hat das Recht einen geringeren Schaden nachzuweisen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden sämtliche Forderungen, auch soweit diese  gestundet worden sind, sofort in einem Betrag fällig. Ergibt sich hieraus, oder aus  sonstigen Umständen (z. B. nichteingelöste Schecks, Zahlungseinstellung, Konkursanträge  usw.), dass die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage gestellt ist, sind wir darüber hinaus  berechtigt, weitere Lieferung und Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Kommt der Besteller trotz schriftlicher  Aufforderung seinen Leistungen nicht nach, können wir die weitere Vertragserfüllung  ablehnen. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder  mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers aufrechnen und nur in solchen Fällen ein  Zurückbehaltungsrecht ausüben. 5. Lieferungs- und Leistungszeit Von uns angegebene Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht als  verbindlich vereinbart wurden. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere  Vorlieferanten ist vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständiges  Geschäft, wenn damit eine Gebrauchsfähigkeit für den vertraglich vereinbarten Zweck  verbunden ist. Lieferverzug tritt nicht ein aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung  wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie z. B. Betriebsstörungen, höhere  Gewalt, Transportschwierigkeiten, Streiks usw. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem  des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfristen werden für die Dauer ihrer  Auswirkung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist verlängert.  Verhindert eine Änderung staatlicher oder behördlicher Importkonditionen die Lieferung,  ist die Fa. CE berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann auf Verlangen  des Kunden, ein den veränderten Konditionen angepasster neuer Vertrag geschlossen  werden. Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferzeit oder zu  dem Liefertermin das Lager verlässt, bzw. die Fa. CE dem vereinbarten oder gewählten  Transporteur so rechtzeitig übergibt, dass sie bei normalem Verlauf den Kunden rechtzeitig  erreicht. Bei Verzug des Verkäufers kann der Käufer nach Ablauf der von ihm gesetzten  angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf  nicht versandbereit gemeldet ist. Die Frist wird erst durch Eingang der schriftlichen  Nachfristsetzung des Käufers beim Verkäufer in Lauf gesetzt.  6. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Kunde sämtliche zur Zeit des  Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen einschließlich eines zu diesem Zeitpunkt  etwa bestehenden Kontokorrentsaldos bezahlt hat. Der Kunde ist verpflichtet uns auf  Verlangen Umfang und Lagerort der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware  mitzuteilen. Bei Warenpfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter hat  der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei  Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Kunden erwerben wir  das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den  anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die neue  Sache gilt sonst das gleiche wie für die Vorbehaltware. Die Forderungen des Kunden aus  einer Weiterverarbeitung, gleich ob ohne oder nach der Verarbeitung, werden bereits  jetzt an uns abgetreten. Wird so beschriebene Vorbehaltsware zusammen mit anderen,  nicht von uns erhaltenen Ware veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der  Weiterveräußerung nur in Höhe des Lieferpreises. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen  aus der Weiterverarbeitung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit  freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Maßgeblich für die Berechnung des Wertes ist bei abgetretenen  Forderungen der Nennwert der Forderungen, bei Waren unsere Lieferantenrechnung.  7. Gefahrenübergang Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald ihm die Ware durch die den Transport  ausführende Person oder Firma übergeben worden ist. 8. Gewährleistung Dem Kunden obliegt es, bei Beanstandungen dies dem Verkäufer unverzüglich  mitzuteilen. Versteckte Mängel müssen schnellst möglich nach ihrer Entdeckung schriftlich  mitgeteilt werden. Mängelansprüche verjähren spätestens, wenn es sich nicht um einen  Verbrauchsgüterkauf handelt, nach einem Jahr nach Abnahme der Ware. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir berechtigt, dem  Kunden den Minderwert der Ware gutzuschreiben, die Ware unter Gutschrift des  berechneten Betrages zurückzunehmen, dem Käufer Ersatz zu liefern oder den Mangel zu  beseitigen. Es sei denn die mangelhafte Ware hat keinen Nutzen für den Kunden, dann  beschränken sich die Rechte des Verkäufers auf die Nachbesserung. Nach zwei  fehlgeschlagenen Nachbesserungen kann der Kunde die Wandlung verlangen. Bereits benützte, vor allem Teile, die bereits in irgendwelcher Form bearbeitet wurden, sind  ebenfalls vom Umtausch ausgeschlossen. Keine Gewährleistung besteht u. a. für die Brauchbarkeit der Ware für einen bestimmten  Verwendungszweck, es sei denn, diese war ausdrücklich schriftlich vereinbart, für Mängel  die nach Gefahrenübergang entstanden sind, z.B. durch fehlerhaften Betrieb  (Nichteinhaltung der vorgegebenen Gebrauchsspezifikationen), Beschädigung oder sonstige Fremdeinflüsse, bei verspäteter Mängelrüge oder  gegenüber anderen Personen als dem Kunden. Werden die von uns zu liefernden Produkte im Auftrag des Kunden von uns bearbeitet (z.B.  gebohrt oder neu beklebt), so gelten die o. g. Grundsätze entsprechend. Wir stehen für  sorgfältige Bearbeitung entsprechend den Angaben des Kunden und nach dem Stand  der Bearbeitungstechnik, nicht aber für etwaige Einflüsse der Bearbeitung auf die Funktion  des Produkts. Hierfür ist der Kunde verantwortlich. 9. Haftung Die Haftung für Schäden, welche nicht aus der Verletzung von Leben Körper - Gesundheit  entstehen wird für den Fall der leicht fahrlässigen Verursachung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf die Vertreter/Erfüllungs-gehilfen/Mitarbeiter  des Verkäufers. Die Haftung wird bei einer Pflichtverletzung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, außer es ist ein besonderer  Vertauenstatbestand gegeben. 10. Erfüllungsort Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Weilheim an der Teck. 11. Gerichtsstand Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Weilheim an der Teck.Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so  wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht  berührt.



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