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Firmenpräsentation
Ich heiße Sie herzlich willkommen! Seit März 2007 berate und vertrete ich Privatpersonen und Unternehmer auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafstrafrechts. Das Wirtschaftsstrafrecht beschäftigt sich in aller Regel mit Straftaten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenbrüchen. Allein im Jahr 2007 gab es in der Bundesrepublik Deutschland 29.160 Unternehmensinsolvenzen. Insolvenz und Strafrecht gehören leider eng zusammen. Bei schätzungsweise 80 bis 90 % aller Firmenpleiten dürften Straftaten begangen werden, die die Staatsanwaltschaften auf den Plan rufen. In aller Regel ist sich der Unternehmer dessen nicht bewusst. Die Bearbeitung dieser Verfahren erfordert neben strafrechtlichen Kennissen vielfältiges betriebswirtschaftliches Wissen. Nicht minder komplex verhält es sich bei Steuerstraftaten. Hier werden Probleme des materiellen Steuerstrafrechts mit strafrechtlicher Würdigung verknüft. Mit Beginn eines Steuerstrafverfahrens werden zwei selbständige Verfahren in Gang gesetzt, das Strafverfahren nach den Regeln der Strafprozessordnung sowie der Steuerstreit nach den Regeln der Abgabenordnung.
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