Kompetente Beratung, schnelle Lieferung, zuverlässigen Service - dies ist unser Standard! Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir Sie umfassend beraten und Produkte passend zu Ihrem Bedarf ermitteln oder komplette Lösungskonzepte entwickeln..
Wir die Studenroth Präzisionstechnik GmbH sind ein modernes Familienunternehmen mit Sitz in Schöneck in der Nähe von Frankfurt am Main.
Wir unterliegen nicht dem Druck kurzfristigen Gewinnstrebens, sondern richten die strategische Planung auf mittel- bis langfristiges organisches Wachstum aus. Das hat uns über die Jahre zu einem erfolgreichen und stetig wachsenden Unternehmen gemacht.
Da wir Ihnen ausschließlich hochwertige und präzise Messtechnik anbieten möchten, setzen wir auf starke Messgeräte-Partner, die unsere Ansprüche an Innovation, Zuverlässigkeit sowie Qualität und Langlebigkeit teilen. Deswegen sind wir die Generalvertretung in Deutschland für die Schweizer Messgeräte-Hersteller Sylvac, Trimos und Girod Instruments, aber auch für Plastiform von RIVELEC sowie Evoset – einem Unternehmen aus dem Bereich Werkzeugvoreinstellung und Werkzeugvermessung.
Qualitätsbewusstsein und die Leidenschaft für die Messtechnik spiegeln sich in unseren Produkten und Dienstleistungen, wie eine qualifizierte Fachberatung, ein akkreditiertes Kalibrierlaboratorium und einen Kundendienst der Sie auch nach dem Kauf betreut.
Unser Vertriebsprogramm
• Höhenmessgeräte
• Handmessmittel
• Innenmessgeräte
• Messuhren
• Horizontale Längenmessgeräte
• Längenmesssysteme
• Optische Messgeräte
• Wellenmessgeräte
• Werkzeugmess- und Voreinstellgeräte
• Oberflächen Analyse
• Tastersysteme
• Lehren und Endmaße
• Abformmasse PLASTIFORM®
Dienstleistungen rund um die Messtechnik
• Fachberatung vor Ort
• Reparatur und Wartung
• Vor-Ort Service
• Technische Unterstützung
• Schulung
Akkreditiertes Kalibrierlaboratorium
• DAkkS - Kalibrierung (Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025)
• Werkskalibrierung
• Express-Kalibrierung nach Absprache
• Prüfmittelverwaltung
• Beschaffung von Ersatzprüfmitteln
Zertifizierung
Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015
Umweltmanagementsystem DIN EN ISO 14001:2015
Arbeitszeit:
Mo. | 09:00 - 17:00 | Mittagspause: | 12:15 - 13:00 |
Di. | 09:00 - 17:00 | Mittagspause: | 12:15 - 13:00 |
Mi. | 09:00 - 17:00 | Mittagspause: | 12:15 - 13:00 |
Do. | 09:00 - 17:00 | Mittagspause: | 12:15 - 13:00 |
Fr. | 09:00 - 16:00 | Mittagspause: | 12:15 - 13:00 |
Sa. | - | Mittagspause: | - |
So. | - | Mittagspause: | - |
Deutschland
Österreich
Spedition
GLS
24 Stundenservice
Expressdienst
KundenserviceKundendienst
Serviceleistungen
Service ausserhalb der Geschäftszeiten
Wartung
Kalibrierung
Reparatur
Umbau
Technische Unterstützung
Verkauf und BeratungAußendienst
Bestellservice
Hotline
Geschäftskundenberatung
Sonntagsbesichtigung
Telefonberatung
Vermietung
Individuelle Beratung
Individuelle Verkaufsberatung
Logistische DiensteAbholservice
Import
Lager
Transport
Versand
Verwaltung
Zulieferservice
Werkstatt- und ReparaturdiensteEinzel-/Ersatzteile
Gebrauchtgeräte
Gebrauchtteile
Installation
Originalteile
Reinigung
Reparatur
Wartung und Pflege
Werkstattdienste
Zubehör
FinanzdiensteFinanzierung
Leasing
Mietkauf
Individueller ServiceMaßanfertigung
Modernisierung
Planung
Sonderanfertigung
InformationsdiensteSchulung
Firmen/gewerblich
Öffentliche Hand
nach Vereinbarung
Paypal
Rechnung
Vorauskasse
Rechnung
auf Rechnung
Banküberweisung
Überregional
Regional
Örtlich
Bundesweit
Sie finden uns in 61137 Schöneck-Kilianstädten, Konrad-Zuse-Ring 22.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.studenroth.com/kontakt/
Parkplätze vorhanden.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
§ 1 – Allgemeines
Unser Geschäftszweck ist sowohl auf den Handel mit technischen Produkten, Ersatzteilen und fachspezifischer EDV-Software, als auch auf die Erbringung von Kalibrier- und Reparaturwerkleistungen ausgerichtet. Soweit in den nachfolgenden einzelnen Bedingungen ausdrücklich nichts Gegenteiliges bestimmt ist, gelten diese unterschiedslos sowohl für den Handel mit Prüfmessgeräten, Ersatzteilen und fachspezifischer EDV-Software, als auch für Kalibrier- und Reparaturwerkleistungen. Sämtliche Personen, welche uns gegenüber im Rahmen der Anbahnung oder der Durchführung eines Vertragsverhältnisses entgegentreten, sei es aus Anlass eines Kaufvertrages als Käufer oder aber aus Anlass eines Kalibrier- und Reparaturwerkleistungsvertrages als Besteller, werden in nachfolgenden Bedingungen kurz als „Kunden„ bezeichnet. Soweit in den nachfolgenden einzelnen Bedingungen ausdrücklich nichts Gegenteiliges bestimmt ist, werden als „Ware„ unterschiedslos alle solchen Gegenstände bezeichnet, welche im Rahmen eines Kaufvertrages bei uns bestellt oder uns zum Zwecke der Erbringung von Kalibrier- und Reparaturwerkleistungen überlassen werden.
§ 2 – Geltung, Abwehrklausel, Datenschutz
1. Unsere Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratung und Erteilung von Auskünften, sowie die Abgabe und Entgegennahme von Angeboten, erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und -bedingungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden, auf die dieser in Angeboten, Bestellungen oder sonstigen Erklärungen hinweist und die wir nicht ausdrücklich schriftlich im Einzelfall anerkennen, sind für uns auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und -bedingungen unverbindlich, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen erkennt der Kunde in jedem Fall die Verbindlichkeit unserer Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen an, es sei denn, es ist zuvor schriftlich ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden.
4. Die Daten unserer Kunden werden, soweit geschäfts notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-technisch gespeichert und verarbeitet.
§ 3 - Angebot, Vertragsabschluß, Eigentums- und Urheberrechte
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Allein nach dieser Auftragsbestätigung bemisst sich Umfang und Inhalt unserer Leistungsverpflichtung.
2. Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zum Vertrag bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen jeder Art unwirksam.
3. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
5. Kataloge, Programme, Schulungs- und sonstige Verkaufsunterlagen sind für uns urheberrechtlich geschützt und bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Erlaubnis überlassen werden.
§ 4 – Preise und Zahlungsbedingungen
1. Hinsichtlich der Lieferung der vom Kunden zum Kauf bestellten Waren, Ersatzteile, EDV-Software oder sonstigen Gerätschaften, gelten, soweit im Einzelfall keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, die am Tage der Lieferung ausgewiesenen Nettopreise unserer Kataloge und Preislisten zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Sind diese Preise höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten. Die Preise enthalten nicht die Kosten für Versand, Transport, Verpackung, Versicherung oder eventuell erforderlicher Urheberrechtsabgaben. Kataloge und Preislisten können bei uns eingesehen oder von uns angefordert werden.
2. Hinsichtlich der Kalibrierwerkleistungen gelten, soweit im Einzelfall keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, die am Tage des Vertragsabschlusses ausgewiesenen Nettopreise unserer Kataloge und Preislisten zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Die Preise enthalten nicht die Kosten für Versand, Transport, Verpackung oder Versicherung. Kataloge und Preislisten können bei uns eingesehen oder von uns angefordert werden. Von der aktuellen Preisliste abweichende Sondervereinbarungen bezüglich Kalibrierumfang, Reparaturaufwand und Lieferzeit bedürfen zur Erlangung der Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die hierfür gültigen und in Rechnung gestellten Preise müssen in jedem Einzelfall gesondert mit dem Kunden vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Hinsichtlich der Reparaturwerkleistungen wird das Entgelt nach den aufgewendeten und nachgewiesenen Zeiten einschließlich eventuell anfallender Reisezeit zuzüglich Nebenkosten berechnet, soweit im Einzelfall keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Die Höhe der Stundensätze basiert auf unseren am Tage der Lieferung an den Kunden ausgewiesenen Nettopreisen des Honorarverzeichnisses unserer Kataloge und Preislisten. Darin ist die Höhe der Werkstattpauschale festgelegt. Diese wird erhoben, wenn nach der Fehlersuche vom Kunden keine Reparatur gewünscht wird. Die Preise enthalten nicht die Kosten für Versand, Transport, Verpackung oder Versicherung. Kataloge und Preislisten können bei uns eingesehen oder von uns angefordert werden.
4. Preise für Kalibrier- und Reparaturwerkleistungen, die für uns nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden von Dritten, wie bspw. Kooperationspartnern und weiteren Kalibrierlaboratorien, im Unterauftrag durchgeführt werden, gelten als Richtpreise. Bei Inanspruchnahme der Leistungen dieser Dritten, gelten jeweils deren Preise und Bezugsbedingungen als vereinbart. Anfallende Versand-, Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten für Kalibrier- und Reparaturwerkleistungen, die von Dritten im Unterauftrag für uns durchgeführt werden, werden dem Kunden zusätzlich zu den in unserer Preisliste ausgewiesenen Kosten für Kalibrier- und Reparaturwerkleistungen in Rechnung gestellt.
5. Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.
6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei banktechnischer Überweisung gilt eine Zahlung erst mit Gutschrift auf unserem Geschäftskonto als erfolgt.
7. Die Hereinnahmen von Schecks, Wechseln und sonstigen Zahlungsanweisungen bedarf unserer Zustimmung und wird nur erfüllungshalber getätigt; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden.
8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Debet Zinsen, mindestens jedoch 2 % pro Monat auf den jeweiligen offenen Rechnungsbetrag zu verlangen. Für jede Mahnung wird ein Betrag in Höhe von € 5,00 berechnet.
9. Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen sowie von dem Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen.
10. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
11. Eingeräumte Rabatte entfallen, wenn der Kunde das gerichtliche oder außergerichtliche Vergleichsverfahren betreibt, ein Insolvenzantrag über sein Vermögen gestellt wird, wenn er in Zahlungsverzug gerät oder wenn die Forderung gegen ihn gerichtlich beigetrieben werden muss. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Besteller die zunächst gewährten Rabatte nach zu belasten.
§ 5 – Sonderbedingungen bei der Lieferung von EDV-Software
1. Die Lieferung der EDV-Software erfolgt in installationsfähiger Form mit Installationsanweisungen. Installieren wir die EDV-Software aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung selbst, so ist der Kunde verpflichtet, uns die erforderliche Maschinenzeit und das erforderliche Bedienungspersonal für die Dauer der Installation kostenlos zur Verfügung zu stellen. Unser Honorar, Vorgehensweise und Termin für die Installation werden im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich festgelegt.
2. Soweit eine Einführungsunterstützung durch uns erforderlich ist, ist hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen. Dies gilt auch für die Schulung von Mitarbeitern des Kunden.
3. Die Benutzung der von uns gelieferten Programme und Dokumentationen einschließlich ihrer Änderungen und der hergestellten Kopien ist ausschließlich auf der im Auftrag näher bezeichneten Zentraleinheit und den vorhandenen Peripheriegeräten gestattet, und zwar unter dem im Auftrag erwähnten Betriebssystem.
4. Die Vervielfältigung der überlassenen Programme in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form einschließlich der dazugehörigen Dokumentation ist nur in dem Umfang zulässig, wie dies zur Ausnutzung der vertragsmäßigen Benutzung erlaubt und erforderlich ist.
5. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.
§ 6 – Lieferung, Gefahrübergang, Verzug, Unmöglichkeit
1. Wir übernehmen nicht die den Betreibern obliegende Verantwortung für die Einhaltung der Prüfintervalle, falls die Prüfmittelverwaltung und der Prüfmittelabruf nicht in unserem Auftrag abgewickelt wird.
2. Die Lieferung der zum Erwerb durch den Kunden bestimmten Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach unserer Auftragsbestätigung. Waren, welche wir selbst bestellen müssen, werden in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Annahme der Bestellung geliefert.
3. Sämtliche zum Erwerbe durch den Kunden als auch im Rahmen der Erbringung unserer Kalibrier- und Reparaturwerkleistungen bestimmte Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anderslautend ausdrücklich schriftlich vereinbart, unserer Wahl überlassen.
4. Die Ware wird auf Wunsch des Kunden in dessen Namen und für dessen Rechnung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder sonstige den Transport ausführende Person übergeben worden ist, spätestens jedoch, wenn die Ware zwecks Versendung unser Labor oder Lager verlassen hat.
6. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, es sei denn, deren Entgegennahme ist dem Kunden unzumutbar.
7. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert oder verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht vom Tage der Versandbereitschaft ab die Gefahr auf den Kunden über. Des weiteren wird dem Kunden, beginnend 4 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
8. Verbindliche Lieferfristen und Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.
9. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben.
10. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Labor oder Lager verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
11. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsabschluss mit uns im Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
12. Werden Liefertermine oder Lieferfristen – auch solche, welche verbindlich vereinbart worden sind - durch uns nicht eingehalten, bedarf es einer angemessenen Nachfristensetzung, wenn der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen möchte.
13. Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb bestehenden Verzuges angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen nach Vertragsabschluß eingetretenen und für uns unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen, auch soweit sie bei unseren Unterauftragnehmern auftreten, die uns an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung hindern. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.
14. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Dauert die Lieferungsverzögerung länger als 6 Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
15. Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung oder der Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, ein Schaden entsteht, so ist der Kunde unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 %, im ganzen aber höchstens 10% vom Verkehrswert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge Verspätung oder Unmöglichkeit nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn wir aufgrund vorsätzlichen oder grob-fahrlässigen Verhaltens haften. Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht vernünftigerweise voraussehbare Schäden ausgeschlossen.
§ 7 – Entgegennahme, Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
1. Wir verpflichten uns zu einer mustergetreuen Lieferung. Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nicht, es sei denn, wir geben eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung im Einzelfall.
2. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, welche durch ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, durch fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind.
3. Der Kunde hat die von uns empfangene Ware - soweit zumutbar auch durch einen Testlauf - unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck, Falschlieferung und das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen und eventuelle Beanstandungen uns gegenüber zu melden. Fehlende Stücke oder Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Spediteur, Frachtführer oder sonstiger den Transport ausführenden Person zu rügen.
4. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – uns gegenüber schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Versandkosten oder Transportkosten sind vom Kunden vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Beanstandung statt.
5. Sobald uns die beanstandete Ware vorliegt, erfolgt bei berechtigter Beanstandung eine kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Lieferung oder kostenlose Ersatzlieferung. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben Kunden nach Ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages.
6. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, so insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Leistungs- bzw. Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, sowie jegliche Schadensersatzansprüche wie beispielsweise aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowie aus Produkthaftung. Der vorbenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden von uns schuldhaft durch vorsätzliches oder grob-fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. Des weiteren gilt der vorbenannte Haftungsausschluss nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich von uns gegenüber dem Kunden schriftlich zugesichert worden sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen solche Schäden, welche nicht am Liefergegenstand eingetreten sind, abzusichern. Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist darüber hinaus jede Haftung für nicht vernünftigerweise voraussehbare Schäden ausgeschlossen
7. Alle Schadensersatzansprüche verjähren spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung der Ware.
§ 8 – Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere dem Kunden veräußerten Waren, verbleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden bereits entstandenen und künftig entstehenden Forderungen in unserem Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unseres gesamten Saldos einschließlich Kosten und Zinsen.
2. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderung um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung des Kunden beeinträchtigten Dritten zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
4. Der Kunde tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf für unsere Rechnung einzuziehen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Kunde verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen.
5. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall und auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteiles solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen.
6. Die Waren und an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
7. Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief zu benachrichtigen. Der Kunde hat den Pfändungsgläubiger unverzüglich von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
8. Kosten der Geltendmachung unserer Sicherungsrechte gegenüber dem Kunden oder Dritten, trägt der Kunde.
9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Rücknahme und die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle der Rücknahme der Vorbehaltsware können wir 10 % des Warenwertes als Rücknahmekosten berechnen.
10. Sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Ware zu ermöglichen und erklärt sich damit einverstanden, dass die von uns mit der Abholung beauftragte Person zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Vorbehaltsware befindet, betreten und befahren kann.
11. Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, sind wir berechtigt, vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herauszuverlangen. Sämtliche Kosten für die Zurückholung und den Ausbau trägt der Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat uns der Kunde Gelegenheit zu geben, den Ausbau bei ihm vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
12. Zurückgenommene Vorbehaltsware können wir unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir diesen mit angemessener Frist angedroht haben.
§ 9 – Unternehmerpfandrecht
1. Wegen unserer Forderungen aus Kalibrier- und Reparaturwerkleistungen steht uns aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zum Kunden gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
2. Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft und Abhol-Aufforderung abgeholt, kann von uns mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens von 3 Monaten nach Abhol-Aufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 4 Wochen vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zu zusenden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Gegenstand zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
§ 10 – Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Studenroth Präzisionstechnik GmbH.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens vom 11.04.1980.
3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Studenroth Präzisionstechnik GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 11 – Salvatorische Klausel
Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechts unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck, der mit der unwirksamen Bestimmung erreicht werden sollte, wirtschaftlich am nächsten kommt.