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Ölauffangwannen

Ölauffangwannen für wassergefährdende Stoffe sind nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62 und StawaR mit bestimmten Mindestanforderungen bei der Materialgüte und Schweiß-Qualität herzustellen. Ölauffangwannen für wassergefährdende Stoffe unterliegen gemäß Wasserhaushaltsgesetz der Kennzeichnungspflicht sowie der Prüfpflicht. Als zugelassener Fachbetrieb für Ölauffangwannen nach Wasserhaushaltsgesetz WHG § 62 fertigen wir Gefahrstoffwannen als Einzelstücke bzw. Kleinstserien in allen Größen und Abmaßen.


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