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Eine ordentliche Buchführung und ein einwandfreier Jahresabschluss sind für jedes Unternehmen Pflichten, die nicht zu umgehen sind. Es müssen bestimmte Richtlinien und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, um beispielsweise nicht mit dem „Fiskus“ in Konflikt zu geraten. Ein amtlich anerkannter Wirtschaftsprüfer kann kleinen, mittleren Unternehmen und Konzernen in allen betriebswirtschaftlichen Belangen beratend zur Seite stehen. Dazu gehören u. a. eine Steuerberatung, eine Rechtsberatung oder eine Unternehmensberatung. Neben den freiwilligen Prüfungen von Jahresabschlüssen wird die Prüfung eines Unternehmens in allen betriebswirtschaftlichen Belangen unter Einhaltung der Richtlinien/Verhaltensregeln nach §§ 43, 43a 49 WPO (Wirtschaftsprüferordnung) durchgeführt. Ein Wirtschaftsprüfer ist befugt einen Jahresabschluss zu genehmigen oder abzulehnen. Außerdem gehören Sachverständiger- und Gutachtertätigkeiten und Treuhandverwaltungen in allen Bereichen einer Betriebsführung zu den Tätigkeitsfeldern eines Wirtschaftsprüfers. Wirtschaftsprüfer sind im Allgemeinen freiberuflich tätig und von der Wirtschaftsprüferkammer nach Abschluss eines Examens und einer Vereidigung in den Berufsstand anerkannt. Unter der Kategorie wirtschaftliche Dienstleistungen sind außerdem freiwillige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfervereinigungen und vereidigte Buchprüfer gelistet.