Die Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen ist Teil des Grundstücks-und Wohnungswesens. Je nach Größe einer Immobilie oder eines Immobilienbestandes kann es notwendig sein, diese durch eine Immobilienverwaltung betreuen zu lassen. Die Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen beinhaltet alle damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben. So etwa der Verkauf von Grundstücken, Wohnungen oder ebenso Häusern aus dem Bestand genauso wie die Vermietung und die Pflege der Immobilien. Zur Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen gehören neben den administrativen Aufgaben zudem Maßnahmen, die in der Regel delegiert werden. Dies kann die regelmäßige Wartung der Heizungsanlagen durch einen Handwerksbetrieb sein genauso wie die Reinigung von Wegen und Höfen durch einen entsprechenden Dienstleister. Weitere Aufgaben in der Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen ist die Betreuung von Mietern genauso wie von Wohnungseigentümern in Bezug auf Miet- und Nebenkosten oder in gewissem Umfang auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Immobilienverwaltungen arbeiten entweder im Auftrag von Immobilienbesitzern oder sind beispielsweise Teil einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft.