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Sparkassen Anbieter

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Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

Strelitzer Str. 27
17235 Neustrelitz
Deutschland

+49 3981 2740

Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

Platanenstr. 11
17033 Neubrandenburg
Deutschland

+49 395 3730

Sparkasse Parchim-Lübz

Moltkeplatz 1
19370 Parchim
Deutschland

+49 180 1140500

Sparkasse Prignitz

Perleberger Str. 19
19322 Wittenberge
Deutschland

+49 3877 9380

Sparkasse Rügen

Heinrich-Heine-Str. 4
18609 Binz
Deutschland

+49 38393 4910

Sparkasse Uckermark

Georg-Dreke-Ring 62
17291 Prenzlau
Deutschland

+49 3984 720

Sparkasse Uecker-Randow

Stettiner Str. 13
17309 Pasewalk
Deutschland

+49 3973 4340

Volksbank Demmin eG

Rudolf-Breitscheid-Str 21
17109 Demmin
Deutschland

+49 3998 2500

Volksbank Raiffeisenbank eG

Am Markt 3A
17389 Anklam
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+49 3971 2595

Volksbank Raiffeisenbank eG

Steinbeckerstr. 26
17489 Greifswald
Deutschland

+49 3834 5470


Information zur Branche Sparkassen

Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, deren Zweck es ist, innerhalb eines bestimmten Umkreises, etwa einer Gemeinde, einem Landkreis oder eines Zweckverbandes, sichere und verzinsliche Geldanlagen und Kredite anzubieten. Ausnahmen davon sind freie Sparkassen, die keiner Trägerschaft unterstehen. Ursprünglich wurden die Sparkassen im 19. Jahrhundert gegründet, um Menschen mit geringem Einkommen eine Möglichkeit zu geben, Geld anzusparen, um so bei Krankheit besser geschützt zu sein oder das verzinste Kapital diente zur Altersvorsorge. Während in der Vergangenheit die Geschäftstätigkeit auf die Geldanlage beschränkt war, sind heutige Sparkassen sogenannte Universalkreditinstitute, die alle üblichen Bankgeschäfte im Kreditgewerbe mit Unternehmen, Kommunen, institutionellen Kunden und natürlich mit Privatkunden ausüben können. Die Trägerschaft wird schon durch die Bezeichnung deutlich, so etwa Kreissparkasse, Bezirkssparkasse oder Stadtsparkasse. Sie unterscheiden sich von herkömmlichen Banken vor allem dadurch, dass die Erzielung von Gewinn nicht der Hauptzweck ist. Es geht vielmehr um das Gemeinwohl. So werden Gewinne, soweit sie nicht der Sicherheitsrücklage dienen, an den Träger ausgeschüttet oder sie dienen gemeinnützigen Zwecken.


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