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Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, deren Zweck es ist, innerhalb eines bestimmten Umkreises, etwa einer Gemeinde, einem Landkreis oder eines Zweckverbandes, sichere und verzinsliche Geldanlagen und Kredite anzubieten. Ausnahmen davon sind freie Sparkassen, die keiner Trägerschaft unterstehen. Ursprünglich wurden die Sparkassen im 19. Jahrhundert gegründet, um Menschen mit geringem Einkommen eine Möglichkeit zu geben, Geld anzusparen, um so bei Krankheit besser geschützt zu sein oder das verzinste Kapital diente zur Altersvorsorge. Während in der Vergangenheit die Geschäftstätigkeit auf die Geldanlage beschränkt war, sind heutige Sparkassen sogenannte Universalkreditinstitute, die alle üblichen Bankgeschäfte im Kreditgewerbe mit Unternehmen, Kommunen, institutionellen Kunden und natürlich mit Privatkunden ausüben können. Die Trägerschaft wird schon durch die Bezeichnung deutlich, so etwa Kreissparkasse, Bezirkssparkasse oder Stadtsparkasse. Sie unterscheiden sich von herkömmlichen Banken vor allem dadurch, dass die Erzielung von Gewinn nicht der Hauptzweck ist. Es geht vielmehr um das Gemeinwohl. So werden Gewinne, soweit sie nicht der Sicherheitsrücklage dienen, an den Träger ausgeschüttet oder sie dienen gemeinnützigen Zwecken.