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Selbstständige Lehrerinnen und Lehrer sind Lehrkräfte mit einer entsprechenden Lehramtsausbildung, die aber, im Gegensatz zu Bediensteten des Landes, keine Festanstellung an einer Schule auskleiden und sich ebenso nicht im Beamtenverhältnis befinden. Erziehung und Unterricht durch selbstständige Lehrerinnen und Lehrer erfolgt in der Regel auf Honorarbasis, entweder per Stunden- oder Tagessatz. Zu den Aufgaben selbstständiger Lehrerinnen und Lehrer gehört sowohl die Vor- wie Nachbereitung des Unterrichts. Erfolgt der Unterricht durch selbstständige Lehrerinnen und Lehrer an einer öffentlichen Einrichtung wie einer Volksschule, werden die erforderlichen Lehrmittel entweder durch die Schulverwaltung zur Verfügung gestellt oder von den Teilnehmern aufgebracht. Bei Unterricht in gewerblichen Räumen oder in den Privaträumen von Schülern ist die Verfügbarkeit der Lehrmittel oft abhängig von der Art des Unterrichts. So etwa beim Musikunterricht. Hier werden kleinere, tragbare Instrumente von den Schülern in den Unterricht mitgebracht, große Instrumente, beispielsweise ein Klavier, vom Lehrer oder der Lehrerin für die Zeit des Unterrichts zur Verfügung gestellt oder das Instrument befinden sich beim Schüler Zuhause.