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Der Begriff Schlachten findet sich im Bereich Ernährungsgewerbe wieder. Das Schlachten bezeichnet das Zerlegen von Nutztieren zu deren Verwertung als Fleischprodukte, Geflügelprodukte, Fischprodukte und Wurstprodukte. Zur Verarbeitung der Rohware werden verschiedene Instrumente, neben dem einfachen Handwerkszeug Messer, Beile und Sägen, benötigt. Etwa Kutter und Mischer zur Zerkleinerung und Vermischung verschiedener Teile sowie dazugehörige Ersatzteile und Zubehör genauso wie Wurstfüllmaschinen zur Produktion unterschiedlicher Wurstwaren. Das Schlachten oder die Schlachtung unterliegt in Deutschland strengen hygienischen Vorschriften und darf nur von dazu ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden. Zudem wird vor und nach der Schlachtung eine amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt. Bei der Schlachtung fallen weitere Nebenprodukte an, die teilweise der Verwertung zugeführt und teilweise als Sonderabfall behandelt werden. Das Fell eines Schlachtrindes beispielsweise wird zu Leder verarbeitet, die Knochen werden zu Knochenmehl verarbeitet oder sie dienen in der industriellen Lebensmittelproduktion zur Herstellung von Basisstoffen wie Gewürzwürfel oder Instantsoßen.