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Die öffentliche Verwaltung in Form der verschiedenen Organe ist in Deutschland in die Rechtspflege eingebunden. Unter dem Begriff Rechtspflege sind die Durchsetzung der Rechte und die Abwehr von Unrecht zu verstehen. Die bekanntesten Formen der Rechtspflege sind natürlich die verschiedenen Gerichte und ihre Instanzen, die Urteile fällen und Entscheidungen treffen. Eingebunden darin sind aber nicht nur Richter und Staatsanwälte. In Deutschland zählen ebenso Rechtsanwälte und Notare zu den Mitgliedern der Rechtspflege. Weitere Institutionen sind die Friedensrichter, Gerichtsvollzieher, Urkundsbeamten, die Justizverwaltung sowie die Gemeindeverwaltungen. Zur Rechtspflege zählt auch die Rechtsvorsorge, etwa in Form des Betreuungsrechts. Verstöße gegen bestehende Gesetze werden durch die Rechtspflegeorgane entsprechend der Schwere des Rechtsverstoßes geahndet. So werden Ordnungswidrigkeiten als geringfügige Vergehen gegen die Rechtsregeln angesehen und durch die jeweiligen Gemeindeverwaltungen mit Buße belegt. Eine Besonderheit, zumindest bis zum 1. Januar 2018, weist das Bundesland Baden-Württemberg auf. Hier sind bis 2018 noch Amtsnotare tätig, also beamtete und vom Staat besoldete Notare.