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Als Lohnarbeit werden Aufträge bezeichnet, die ein Unternehmen im Auftrag eines anderen Unternehmens übernimmt. Das Charakteristische an der Lohnarbeit ist die Übernahme von Aufträgen als wäre der Auftragnehmer in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden. Obwohl also ein Teil des jeweiligen Produktes nicht im eigenen Unternehmen gefertigt wurde, ist das Produkt selbst vollständig dem auftraggebenden Betrieb zuzuordnen. Das Unternehmen, das mit der Lohnarbeit beauftragt wurde, tritt anschließend bei Vertrieb und Vermarktung nicht in Erscheinung. Gerade in der Metallerzeugung und -bearbeitung ist die Lohnarbeit wie etwa das Laserschneiden von Blechen durchaus üblich. In der Regel werden die beauftragten Firmen nach Stückzahl bezahlt, soweit dies der Auftrag zulässt. Der Grund für die Auftragsvergabe an ein weiteres Unternehmen kann beispielsweise die bestehende Auslastung des eigenen Maschinenparks sein oder das Fehlen bestimmter Maschinen, der Auftrag alleine aber eine Investition in neue Maschinen und damit weiteres Personal nicht rechtfertigt. Ein weiterer Grund sind Spezialarbeiten, die den Einsatz sehr teurer Maschinen, wie in der Lasertechnik, notwendig machen.