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Im Kreditgewerbe bestehen verschiedene Formen der Kreditvergabe. Die wohl unkomplizierteste Art der Krediterlangung ist die mittels eines Pfandes. Dies ermöglichen Leihhäuser oder auch Pfandleihanstalten. In Leihhäusern ist die Möglichkeit der Krediterlangung gegen die Hinterlegung einer Sicherheit in Form einer beweglichen Sache, eines Faustpfandes, gegeben. Dies kann etwa eine Digitalkamera sein oder auch ein Fahrzeug, wobei Leihhäuser für Fahrzeuge meist eine Spezialisierung darstellen, die sich nur mit der Beleihung von Kfz beschäftigen. Die Betreiber von Leihhäusern unterstehen in Deutschland verschiedenen Gesetzgebungen und Verordnungen, die sich aus dem Bundesrecht, § 1204 BGB, und der Pfandleihverordnung zusammensetzen. Dazu kommen noch kommunale Verordnungen. Der Pfandleiher ist zudem verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die dem doppelten Betrag des Darlehens entspricht und Feuer- und Wasserschäden sowie Raub und Diebstahl beinhaltet. Die Kreditvergabe auf die hinterlegte Sicherheit erfolgt in der Regel für eine Laufzeit von einem Monat. Diese Frist, in der Zinsen und Gebühren anfallen, kann verlängert werden. Wird das Pfand nicht innerhalb von mindestens drei Monaten, mit Ausnahme der Fristverlängerung durch den Kreditnehmer, ausgelöst, kann es zur Versteigerung gelangen. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Pfandleiher, wiederum nach einer Frist von einem Monat, die hinterlegte Sicherheit zur Versteigerung geben.