Eines der Angebote im Versicherungsgewerbe sind Lebensversicherungen. Die Formen, in denen Lebensversicherungen angeboten werden, teilen sich in die Kapitallebensversicherungen und die Risikolebensversicherungen auf. In der Regel sind Kapitallebensversicherungen so konzipiert, dass ein Auszahlungsziel im Erlebensfall besteht. Es handelt sich also sowohl um eine Kapitalanlage als auch um die Absicherung der Angehörigen im Todesfall. Hingegen bezieht sich die Risikolebensversicherung ausschließlich auf den Todesfall des Versicherten. Das in Lebensversicherungen in Form von Kapitallebensversicherungen angelegte Geld wird aktuell mit etwa 3 bis 4 % jährlich verzinst. Diese Verzinsung ergibt sich aus der Anlage der Beitragsgelder in Investments wie etwa Aktienfonds und einem Garantiezins. Wird die Lebensversicherung als Risikolebensversicherung abgeschlossen, garantiert das Versicherungsunternehmen über eine bestimmte Laufzeit, beispielsweise10 Jahre, die Auszahlung einer festen Summe im Falle des Todes. Diese Summe kann ebenso in regelmäßigen Abständen angepasst werden, um eine ausreichende Versorgung der Angehörigen zu erreichen. Diese Summe wird nicht verzinst, dafür wird auf die Auszahlungssumme seitens des Finanzamtes keine Einkommenssteuer erhoben.