+49 711 976760
In Europa werden motorisierte Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr und den gewerblichen Betrieb zugelassen sind, einer regelmäßigen KFZ-Prüfung unterzogen. Die herkömmliche KFZ-Prüfung an Fahrzeugen zur privaten Nutzung im Straßenverkehr erfolgt durch Sachverständige einer technischen Prüforganisation, die über eine entsprechende Zulassung der zuständigen Bundesbehörden verfügen. Vorwiegend handelt es sich bei den Prüfobjekten um die Fahrzeuge: Auto und Motorrad. In der KFZ-Prüfung geht es um die Feststellung, ob sich das Fahrzeug technisch in einem Zustand befindet, der für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Dazu gehört die Prüfung der Lichtanlagen, der Bremsen, des Fahrwerkes, der Reifen und der tragenden Teile. Ausschlusskriterien könnten hierbei beispielsweise etwaige Roststellen am Fahrzeugrahmen sein oder defekte Bremsen. Die KFZ-Prüfung erfolgt üblicherweise alle zwei Jahre. Aufgrund der technischen Entwicklung werden heute Neufahrzeuge erst drei Jahre nach ihrer Zulassung überprüft. Für Nutzfahrzeuge oder Fahrzeuge in der gewerblichen Personenbeförderung verkürzt sich der Prüfungsintervall auf ein Jahr.