Internationale Firmen- und Produktsuchmaschine

Firmen typ

Kauf und Verkauf von Wohngebäuden Anbieter

Seite 208 von 219

MIM Meulen Immobilien e.K.

Alicenstr. 27
35390 Gießen
Deutschland

+49 641 9790000

Minder Immobilien GmbH

Steinweg 9
35519 Rockenberg
Deutschland

+49 6033 66767

Kuhlmann Immobilien GmbH

Lerchenweg 8
35614 Aßlar
Deutschland

+49 6443 9464

Immobilien-Service Wehner

Browerstr. 42
36039 Fulda
Deutschland

+49 661 9529173

IVM Ges. für Immobilienvermittlung und -

Heiligenstädter Str. 13
36039 Fulda
Deutschland

Immobilien- Kanzlei NOBLESS GmbH

Am Kreuze 25
37075 Göttingen
Deutschland

+49 551 49569650

Larsen-Frels Gewerbe und Industrie Immobilien

Am Weißen Steine 14
37085 Göttingen
Deutschland

+49 551 7706821

Team Immobilien GmbH

Industriestr. 16
37115 Duderstadt
Deutschland

+49 5527 840945

Göttinger Immobilienbörse e.K.

Weidenweg 9
37124 Rosdorf
Deutschland

+49 551 50311550

DAXIMA Immobilien - Finanzdienstleistungen Gm

Nordhäuser Str. 34
37308 Heilbad Heiligenstadt
Deutschland

+49 3606 55010


Information zur Branche Kauf und Verkauf von Wohngebäuden

In der Kategorie Grundstücks- und Wohnungswesen ist der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ein bestimmender Faktor zur Festlegung der regionalen Hauspreise. Wie in anderen Bereichen auch, so bestimmt ebenso hier die Nachfrage und das Angebot die Marktlage. Der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ist ausschlaggebend für ein Gebiet oder eine Gemeinde in Bezug auf dessen ökonomischer Stabilität und Wachstum. Hintergrund für ein Ansteigen oder Absinken von Kauf und Verkauf von Wohngebäuden innerhalb einer Region sind in aller Regel wirtschaftliche Faktoren wie Arbeitsplatzangebote in verschiedenen Branchen. Natürlich sind ein attraktives Umfeld und eine gut funktionierende Infrastruktur weitere Faktoren für eine erhöhte Tätigkeit im Bereich Kauf und Verkauf von Wohngebäuden. Durchgeführt werden sowohl Kauf wie Verkauf von Immobilienmaklern, Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Kommunen. Um im hochsensiblen Bereich des Wohnungswesens die Spekulation möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Gewinne aus Veräußerungen nur dann steuerfrei sind, wenn mindestens zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen. Die Ausnahme davon ist die Eigennutzung. Diese muss für mindestens zwei volle Jahre vor dem Verkauf nachgewiesen sein.


©  Itsbetter