Internationale Firmen- und Produktsuchmaschine

Firmen typ

Kauf und Verkauf von Wohngebäuden Anbieter

Seite 2 von 219

DeTe Immobilien

Stresemannstraße 79
70191 Stuttgart
Deutschland

+49 711 89500

Städtische Wohnbau-GmbH

Schillerstraße 4
79540 Lörrach
Deutschland

+49 7621 15190

Aktiva Finanzplanungs-GmbH

Alte Bundesstraße 15
79194 Gundelfingen
Deutschland

+49 761 16699

CERTINA Immobilien und Vermögensverwaltung AG

Amiraplatz 3
80333 München
Deutschland

+49 89 2108960

CORPUS Immobiliengruppe GmbH & Co. KG

Ammonstr. 35
01067 Dresden
Deutschland

Petra Pohland Immobilien Ring GmbH

Straße des Friedens 18
02943 Weißwasser
Deutschland

Reinecke Immobilien

Innere Zittauer Str. 17
02708 Löbau
Deutschland

Geva Immobilien GmbH

Gartenstr. 13
01796 Pirna
Deutschland

m2 Servicezentrum Immobilien GmbH

Tieckstr. 17
01099 Dresden
Deutschland

Life Immobilien GmbH

Forststr. 13
01099 Dresden
Deutschland


Information zur Branche Kauf und Verkauf von Wohngebäuden

In der Kategorie Grundstücks- und Wohnungswesen ist der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ein bestimmender Faktor zur Festlegung der regionalen Hauspreise. Wie in anderen Bereichen auch, so bestimmt ebenso hier die Nachfrage und das Angebot die Marktlage. Der Kauf und Verkauf von Wohngebäuden ist ausschlaggebend für ein Gebiet oder eine Gemeinde in Bezug auf dessen ökonomischer Stabilität und Wachstum. Hintergrund für ein Ansteigen oder Absinken von Kauf und Verkauf von Wohngebäuden innerhalb einer Region sind in aller Regel wirtschaftliche Faktoren wie Arbeitsplatzangebote in verschiedenen Branchen. Natürlich sind ein attraktives Umfeld und eine gut funktionierende Infrastruktur weitere Faktoren für eine erhöhte Tätigkeit im Bereich Kauf und Verkauf von Wohngebäuden. Durchgeführt werden sowohl Kauf wie Verkauf von Immobilienmaklern, Privatpersonen, Gewerbetreibenden und Kommunen. Um im hochsensiblen Bereich des Wohnungswesens die Spekulation möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Gewinne aus Veräußerungen nur dann steuerfrei sind, wenn mindestens zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen. Die Ausnahme davon ist die Eigennutzung. Diese muss für mindestens zwei volle Jahre vor dem Verkauf nachgewiesen sein.


©  Itsbetter