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Kauf und Verkauf von Grundstücken unterliegen unterschiedlichen Faktoren. Die Städte und Gemeinden weisen ihre Gebiete in verschiedene Bereiche und Nutzungsarten aus. So können sich innerhalb einer Gemarkung Areale befinden, die nur gewerblich genutzt werden dürfen genauso wie reine Wohngebiete. Gewachsene, also über viele Jahrzehnte oder Jahrhunderte aufgebaute Flächen mit Geschäften und Wohnungen sind Mischareale. Zugleich weisen die Gemeinden Gebiete für den Kauf und Verkauf von Grundstücken als Bauerwartungsland aus. Oft ist der Kauf eines Grundstückes in diesen Arealen mit einer Bauverpflichtung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verbunden. Dies können die Gemeinden in ihren jeweiligen Satzungen zu dem ausgewiesenen Gebiet festlegen. Genau wie andere Vorgaben zur Bebauung. Der Kauf und Verkauf von Grundstücken wie auch Pacht und Verpachtung innerhalb landwirtschaftlich genutzter Flächen dient der Erweiterung oder Verkleinerung der Nutzflächen, etwa bei der Umstellung von Milch- auf Zuchtvieh, um die Anbaufläche für Futtermittel zu vergrößern oder zu verkleinern. Der Kauf und Verkauf von Grundstücken erfolgt durch Gemeinden und Kommunen, Behörden, Privatpersonen und Immobilienkaufleuten im Kundenauftrag oder zur Veräußerung aus dem eigenen Bestand.