Heute ist die Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in der Kategorie „Kultur, Sport und Unterhaltung“ ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens sowie der Freizeitgestaltung. Die Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen erfolgt in der Regel im Auftrag privater wie öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten als Teil derer Programmgestaltung. Die Bandbreite an Themen und Inhalten zur Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen geht praktisch über alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens von der Moderation unterschiedlicher Radioprogramme, deren Inhalte sich nach der jeweiligen Uhrzeit und damit der entsprechenden Zuhörerschaft richten, bis zur Produktion von Fernsehspielen oder Dokumentationen. Dabei sind die Sendeanstalten für die Zusammenstellung des täglichen oder wöchentlichen Programmablaufs zuständig beziehungsweise der jeweilige Programmdirektor. So ergibt sich in der Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen eine Mischung aus hauseigenen Programmen wie Moderationen und Nachrichten und Auftragsproduktionen externer Unternehmen. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen privaten Sendern und öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die neben der Unterhaltung einen Informations- und Bildungsauftrag besitzen, dessen Inhalte über die Mitgliederversammlung, ARD, oder den Fernsehrat, ZDF, geregelt werden.