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Die Herstellung von Fruchtweinen bezieht sich innerhalb des Ernährungsgewerbes ausschließlich auf weinähnliche Getränke, die aus Früchten oder Obst gewonnen werden. Obwohl die Weintraube selbst zu den Früchten zu zählen ist, besteht für die Herstellung von Wein aus Trauben ein spezielles Weinrecht. Bei weinähnlichen Getränken darf das Wort Wein nur im Zusammenhang mit der jeweils daraus hergestellten Frucht verwendet werden, etwa Kirschwein oder Apfelwein. Die Herstellung von Fruchtweinen ist sonst dem von herkömmlichen Weinen ähnlich. So beginnt die Herstellung von Fruchtweinen mit der Lese der jeweiligen Frucht oder dem Obst, dessen Reinigung und der anschließenden Zerkleinerung zur Maische. Im nächsten Schritt folgt die Zugabe von Reinzuchthefe, die den Gärprozess in einem luftdicht abgeschlossenen Behälter einleitet. Nach Beendigung der Gärung und der dabei entstandenen Alkoholbildung wird in der Herstellung von Fruchtweinen der Jungwein von der Maische getrennt. Je nach Art der Frucht kann eine Nachgärung notwendig sein, in der Trübstoffe gebunden werden und sich absetzen. Ebenso ist die Lagerfähigkeit des Fruchtweines von der Art des Obstes oder Frucht abhängig.