Garten- und Grünanlagen dienen dem Menschen zur Erholung, Entspannung und kulturellen Begegnungsstätte gleichermaßen. Vielerorts und auch landstrichweise sind die unterschiedlichsten öffentlichen Garten- und Grünanlagen vorhanden. Darunter öffentliche Parks, die etwa Schlössern oder Burgen zugehörig sind, Sportbegegnungsstätten, Kurgärten, Naturlehrpfade, Stadtgärten, Zoogärten, Freigehege / Tiergärten / Streichelzoos, Freizeitbäder mit Liegewiesen udgl mehr. Derartige Anlagen sind teilweise auch überregional bekannt und ein wahrer Anziehungsmagnet für Touristen. Von daher sind derartige Garten- und Grünanlagen unter der Sparte Kultur, Sport und Unterhaltung in öffentlichen Touristeninformationen aufgeführt. Öffentliche Garten- und Grünanlagen können in der Regel kostenlos besucht werden. Jedoch sind je nach Gegebenheit auch Eintrittsgelder zu bezahlen. Die Gestaltung und die Pflege von (öffentlichen) Garten- und Grünanlagen werden von fachmännischen Dienstleistern oder Unternehmen aus dem Garten- und Landschaftsbau durchgeführt. Die Pflege und Wartung wird häufig als Dauerorder beauftragt. Möglich sind jedoch auch Beauftragungen für einmalige Projekte wie beispielsweise bei einer Bundesgartenschau oder Neuanlegung eines Gartens bzw. einer Grünfläche eines Grundstücks im Rahmen eines kompletten Neubaus.